Lärmbekämpfung


Als Lärmbekämpfung gelten alle Maßnahmen, die die Lärmwirkung auf die Umwelt, insbesondere auf den Menschen verringern. Das Ziel ist die Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Lärm. Lärmbekämpfende Maßnahmen richten sich auf den Schallpegel (insbesondere den Schalldruckpegel), die Dauer der Wirkung, die Tonhöhe, die Tonhaltigkeit und die Impulshaltigkeit.

Ansätze

Beim räumlichen Ansatz der Lärmbekämpfung wird unterschieden in:

  • Maßnahmen an der Lärmquelle (Auslöser von Lärm) durch Lärmvermeidung bzw. Lärmminderung (aktive Maßnahmen)
  • Maßnahmen an der Lärmsenke (Empfänger von Lärm) durch Lärmschutz bzw. Lärmsanierung (passive Maßnahmen)

Beim Straßenverkehrslärm sind beide Arten der Lärmbekämpfung beispielhaft zu finden: Flüsterbeläge wirken lärmvermindernd, Schallschutzwände wirken lärmschützend.

Beim technologischen Ansatz der Lärmbekämpfung wird unterschieden in:

  • direkt erzeugter Luftschall (primäre Mechanismen) und
  • indirekt erzeugter Luftschall (sekundäre Mechanismen)

Direkt erzeugter Luftschall entsteht ohne die Beteiligung von Körperschall; z. B. in einem Strahltriebwerk. Beim indirekt erzeugten Luftschall wird durch eine Kraftanregung zunächst Körperschall in einer Struktur erzeugt. Dieser pflanzt sich in der Struktur fort. Durch Vibrationen an der Oberfläche der Struktur wird dann Luftschall abgestrahlt.

Beim direkt erzeugten Luftschall muss zur Geräuschabsenkung die Verwirbelung der Luft gering gehalten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass Bauteile nicht von verwirbelter Strömung beaufschlagt werden; siehe Aeroakustik.

Beim indirekt erzeugten Luftschall kann an verschiedenen Punkten angesetzt werden. Zunächst kann der Kraftverlauf so beeinflusst werden, dass er möglichst wenige Eigenfrequenzen des Bauteils anregt. Dieses ist immer dann der Fall, wenn keine steilen Kraftsprünge oder Kraftspitzen vorhanden sind. Weiterhin kann die Eingangsimpedanz des Bauteils erhöht werden, z. B. durch erhöhte Masse an der Krafteinleitungsstelle. Schließlich kann die Struktur selbst bedämpft werden, z. B. durch Entdröhnung mit Schwermatten oder Sandwichbleche.

Maßnahmen

Maßnahmen an der Lärmquelle

  • lüfterloses Design von Computern,
  • Spindel-loses Design von Computern, z. B. ohne rotierende Festplatte, stattdessen Verwendung von Flash-Speichern,
  • Verwendung von Gleitlagern statt Wälzlagern,
  • Umwendelung von Fahrzeugantennen zur Vermeidung von Pfeiftönen (Kármánsche Wirbelstraße),
  • Schalldämpfer,
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge
  • Straßenbeläge aus Beton oder Asphalt bis hin zum Flüsterbelag. Dabei soll zum einen die Höhe des Lärmpegels (Lautstärke) und zum anderen die Impulshaltigkeit des Schalls, zum Beispiel durch das Entfernen von Steinpflasterung und Fugen, vermindert werden.
  • Lärmschutzwand oder Lärmschutzeinhausung direkt an der Lärmquelle
  • Antischall

Maßnahmen an der Lärmsenke

Gesellschaftliche Maßnahmen

Eine Veränderung des Verhaltens von Betreibern lärmerzeugender Geräte und Anlagen ist Teil der technischen Lärmbekämpfung. Sie dienen der Klärung, Vorbereitung und Bewertung von Lärmbekämpfungsmaßnahmen und können z.B. den Verzicht lärmerzeugender Geräte oder Ersatz durch lärmarme Geräte bewirken.

Die Aufklärung der Bevölkerung, Lärmbetroffener, Lärmverursacher und Zulassungsbehörden in Hinblick auf die Wirkung von Lärm (gesundheitliche Aufklärung), Ursachen und Maßnahmen gegen Lärm wirkt sich auf das Verhalten aller Beteiligten aus. Hierzu gehören:

    • Erstellen von Lärmkarten zur Information von Bevölkerung und Behörden
    • Erstellen von Lärmaktionsplänen, z. B. mit Bürgerbeteiligung
    • Tag gegen Lärm, der deutschen Variante des internationalen Noise awareness days, der von der Deutschen Gesellschaft für Akustik organisiert wird.
  • Organisieren von Betroffenen und Beteiligten an Lärmbekämpfungsmaßnahmen in:
    • Bürgerforen
    • Organisationen, die sich auf die Lärmbekämpfung spezialisiert haben:
      • fachübergreifende Umweltverbände
      • Fachverbände:

Neben der Festlegung und Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Rahmen des Umweltrechts gehören auch die Überarbeitung und Anpassung der geltenden Gesetze und Normen zu den Maßnahmen. Die folgende Aufzählung nennt nur einige Beispiele:

  • die Lärmschutzverordnungen (LSV) von Städten und Gemeinden,
  • in Deutschland der sechste Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) und mit seinen Einzelregelungen
  • die EU-Umgebungslärmrichtlinie

Siehe auch

  • Lärmampel

Weblinks

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