Lucidum intervallum


Der Begriff lucidum intervallum (lat. „lichter Augenblick“) bezeichnet einen Moment, in denen eine Person trotz einer zu Grunde liegenden Bewusstseinsstörung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Diese Bezeichnung findet mit unterschiedlichen Bedeutungen Verwendung in der Rechtswissenschaft und der Medizin.

Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft spricht von einem Lucidum intervallum, wenn ein grundsätzlich geschäftsunfähiger Volljähriger vorübergehend bei Sinnen und voll geschäftsfähig ist. Die Willenserklärungen, die während eines solchen Moments getätigt werden, sind rechtswirksam. Der Auslöser einer solchen Geschäftsunfähigkeit ist in der Regel eine Geisteskrankheit.[1] Dies ist nicht der Fall, wenn der Geschäftsunfähige unter Sachwalterschaft steht. In diesem Fall ist der Betroffene auch in einem Lucidum intervallum nicht geschäftsfähig.

Ein Lucidum intervallum ist nicht mit der partiellen Geschäftsunfähigkeit gleichzusetzen, da partiell Geschäftsunfähige nicht prinzipiell vom Rechtsverkehr ausgeschlossen sind.[2]

Die Beweisschuld für das lucidum intervallum liegt bei der Partei, die sich darauf beruft.[3]

Beispiel
Im Testament von A ist die Person C als Alleinerbe eingesetzt. Das Testament wird von Person D angefochten. Als Beweis wird ein Gutachten vorgelegt, welches die Geschäftsunfähigkeit von A für den Zeitraum des Testamentserstellung feststellt. Beruft sich C nun darauf, dass der Erblasser A bei Testamentserstellung einen lichten Augenblick hatte, muss dieses von C bewiesen werden.[3]

Medizin

Psychiatrie

Früher wurde der Begriff verwendet, um ein anscheinend symptomfreies Intervall von Patienten mit Geisteskrankheiten zu beschreiben. Heute würde man von abgeklungenen oder remittierten Symptomen sprechen, ggf. können bei entsprechender Untersuchung weiterhin Symptome festgestellt werden.[4]

Traumatologie

In der Neurologie wird der Begriff benutzt, um eine Phase bei einem epiduralen Hämatom zu beschreiben, bei der nach anfänglicher kurzer Bewusstlosigkeit der Patient für einen Zeitraum bis zu mehreren Stunden erwachen kann (freies oder lucides Intervall), bevor eine zunehmende sekundäre Bewusstseinseintrübung eintritt.[5]

Quellen