Mittagsruhe


Mittagsruhe ist eine Erholungsphase zur Mittagszeit. Mittagsruhe kann Mittagsschlaf bedeuten, aber auch lediglich Ausruhen meinen. Äußere Einflüsse, vor allem Lärm, können die Erholungsphase während der Mittagsruhe stören. Vor allem Kleinkinder, Kranke und ältere Menschen gönnen sich regelmäßig Mittagsruhe. In Betrieben gibt es selten Mittagsruhe. In einigen warmen Gegenden gibt es eine ausgiebige Mittagsruhe, die Siesta.

Die Mittagsruhe ermöglicht eine weitgehende Erholung der Leistungsfähigkeit vom Leistungstief in der Mittagszeit aufgrund des biologischen Rhythmus.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr. Die in der Vergangenheit bestehenden Lärmverordnungen einiger Bundesländer wurden aufgehoben. Jedoch kann auf kommunaler Ebene, insbesondere in Kurorten, weiter eine Mittagsruhe verordnet sein. Zivilrechtlich kann eine Mittagsruhe z. B. in der Hausordnung für Miet- und Eigentumswohnungen geregelt werden.

Deutschland

Die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung verbietet den Einsatz bestimmter Geräte in der Zeit von 13 bis 15 Uhr.[1]

Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm[2] gibt es lediglich eine Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsruhe. Die Nachtruhe, während der keine Lärmbelästigung stattfinden darf, erstreckt sich täglich von 22 bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen darf ganztags keine Lärmbelästigung stattfinden.

Es gibt Ausnahmen wie z. B. Kur- oder Badeorte. Dort können kommunale Verordnungen erlassen werden, die einer Mittagsruhe entsprechen und sich auf die Immissionsschutzverordnung berufen.[3] Verstöße können dann von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.

In besonders engen Wohngebieten, Reihenhaussiedlungen, Wohnanlagen mit mehreren Mietwohnungen oder Apartments, Kleingartenvereinen sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelten die jeweiligen Regelungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung. In derartigen Verordnungen kann eine Mittagsruhe vorgeschrieben sein, die meistens in dem Zeitraum von 12 bis 15 Uhr festgelegt ist. Diese Regelung betrifft dann aber im Allgemeinen nur die Bewohner. In dieser Zeit dürfen dann keine lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Klavierspielen betrieben werden, die zu einer Ruhestörung[4] führen könnten.

Österreich

In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.

Siehe auch

Einzelnachweise