Nachbildwirkung
Nachbildwirkung bezeichnet ein mangelhaftes zeitliches Auflösungsvermögen des menschlichen Auges. Sie wird erzeugt durch das Abklingen des Lichtreizes auf der Netzhaut, der für eine kurze Zeit nach seinem Ende nachwirkt. Da so Bilder, die in genügend schneller Bildfrequenz aufeinanderfolgen, im Gehirn zu einer durchgehenden Bewegung verschmelzen, ist das Prinzip der Nachbildwirkung lediglich die physiologische Grundlage der Laufbildfotografie und somit des Films und des Fernsehens.
Als psychologische Grundlage des Wahrnehmens von bewegten Bildern ist der sog. Stroboskopeffekt verantwortlich. Die Nachbildwirkung spielt hierbei zwar eine wichtige Rolle, hat aber nichts mit der eigentlichen Bewegungswahrnehmung im Film zu tun. Dies wurde bereits in den 1920er-Jahren von Paul F. Linke in Versuchen bewiesen.[1] Dennoch wird selbst in aktueller Literatur noch oft die falsche Annahme weiterverbreitet, die Nachbildwirkung sei Voraussetzung für die Wahrnehmung des bewegten Bildes im menschlichen Auge.[2] Der Nachbildeffekt bewirkt jedoch lediglich eine Verschmelzung durch Überlagerung dieser Einzelbilder, was das Filmempfinden – vereinfacht dargestellt – „glättet“. Nur die Kombination von Stroboskopeffekt und Nachbildeffekt bewirkt Bewegung im Film, wie wir sie heute kennen. Das Daumenkino z.B. beruht einzig auf dem Stroboskopeffekt.
Dazu Zglinicki: „Erscheinungen, die auf Nachbildwirkungen beruhen, haben mit der Kinematographie im Grunde nichts zu tun. Nur stroboskopische Erscheinungen – allerdings in Verbindung mit der Nachbildwirkung – dürfen als unmittelbare Vorläufer des Films angesprochen werden“.[3]
Ein Beispiel zur Erläuterung: man bindet eine Lichtquelle an eine Schnur und lässt sie schnell kreisen. Wegen des Fehlens einer stroboskopischen Unterbrechung wird nun keine Bewegung wahrgenommen, sondern durch den Phi-Effekt (Nachbildeffekt) verschmelzen die aufeinanderfolgenden Bilder, und es wird lediglich ein heller Kreis als Ganzes wahrgenommen.