Point-Katze
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Point-Katzen sind Katzen, deren Körperfell aufgehellt ist, während die kühleren Regionen, die sogen. Points, wie Gesicht, Ohren, Beine, Schwanz und Hoden dunkler gefärbt sind. Die Farbe der Points richtet sich nach der genetischen Grundfarbe der Katze.
Ursache
Ursache für die Entfärbung des Körperfells ist eine Mutation, die zu einem Teilalbinismus führt, bedingt durch die mangelhafte Funktion des Enzyms Tyrosinase, welches für die Produktion des Pigmentgrundstoffes Melanin notwendig ist. Verantwortlich für die Pointfärbung ist also eine erbliche Stoffwechselstörung. Bei dieser Form des Albinismus mit temperatursensitiver Restaktivität ist die Tyrosinase bei höheren Temperaturen nicht funktionsfähig, daher färben sich die kälteren Körperteile, wie Extremitäten, Schwanz, Ohren und Nase allmählich dunkel, während das Fell nahe dem wärmeren Körperkern heller bleibt. Point-Katzen sind also Tiere mit Albinismus, deren Melaninproduktion aber nicht gänzlich abgeschaltet ist (siehe auch Genetischer Hintergrund). In der Katzenzucht bezeichnet man dies umgangssprachlich als das sogenannte Colouration-Gen, auch Point-Gen, Pointfaktor genannt. Pointkatzen werden grundsätzlich nahezu weiß geboren, da es in der Gebärmutter so warm ist, dass kein Melanin gebildet werden kann. Im Laufe der ersten Lebenswochen an der kühleren Luft bilden sich dann die Points. Das Fell dunkelt nach. Dieser Nachdunklungsprozess hält das ganze Leben an und erstreckt sich dann auch auf das Körperfell. Alte Pointkatzen können daher recht dunkel sein, bleiben jedoch als Pointkatze erkennbar. Dass die Entfärbung tatsächlich etwas mit der Außentemperatur zu tun hat, zeigt sich auch darin, dass Pointkatzen, die in warmen Ländern gehalten werden, weniger stark nachdunkeln, als solche, die in einer kühleren Umgebung leben. Wird eine Pfote teilgeschoren, z.B. für eine Blutabnahme, und anschließend unter einen Verband genommen, so wachsen die Haare an der dunklen Pfote im geschorenen Bereich hell nach, weil unter dem Verband die Temperatur erhöht ist.
weitere Auswirkungen des Teilalbinismus
Von der mangelhaften Melaninproduktion sind unter anderem auch die Pigmente in der Iris sowie andere Strukturen des Auges betroffen. Dies trifft in erster Linie auf Katzen mit dem Siamfaktor zu.(siehe: Genetische Varianten) Diese Katzen haben immer blaue Augen. Strabismus, das Schielen, und Nystagmus, Augenzittern kommen bei bei allen Point-Katzen leider sehr häufig vor, stellen aber, anders als bei normal gefärbten Katzen, bei ihnen keine eigenständigen Erbkrankheiten mit eigenem Erbgang dar, sondern sind Folge des Okulokutaner Albinismus Typ 1. Wegen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen erwünschter Point-Färbung und unerwünschten Sehfehlern sind der züchterischen Beeinflussbarkeit Grenzen gesetzt. Der Teilabinismus der Point-Katzen findet Erwähnung im Gutachten zur Auslegung von 5 11 b des Tierschutzgesetzes. Obwohl die Siamkatzen Probleme bei der Fixation haben und wahrscheinlich ein beeinträchtigtes binokulares Sehen aufweisen, ist ihre Jagdfähigkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Auch die beide Katzen auf dem Beispielfoto oben rechts zeigen ein leichtes Einwärtsschielen.
Genetische Varianten
Bei Katzen gibt es zwei genetisch unterschiedlich Varianten, bezeichnet mit cs oder cb . cs steht für Siamfaktor, cb für Burmafaktor. Einer der wenigen intermediären Erbgänge in der Farbgenetik der Katzen (cs cb)sorgt für eine weitere Variante , die Tonkanesen. Im Allgemeinen Sprachgebrauch wird aber gewöhnlich der Pointfaktor mit dem Siamfaktor gleichgesetzt.
Katzen, die auf dem Gen cs reinerbig sind (Siamesen und ihre Abkömmlinge), haben immer blaue Augen. Katzen, die auf dem Gen cb reinerbig sind (Burmesen und deren Abkömmlinge) haben dagegen gelbe Augen. Point-Katzen, die den intermediären Erbgang cb cs aufweisen (Tonkanesen und deren Abkömmlinge), haben grün-blaue bis blau-grüne Augen. Auch bei der Rasse der Bengalkatzen tritt diese Farbgebung (cb cs) auf; sie heißt dort seal mink.
Rassen
Bekannte Rassebeispiele mit dem Siamfaktor sind die schon genannte Siamkatze (kurzhaarig), Heilige Birmakatze (halblanghaarig) und Perser-Colourpoint (langhaarig), Ragdoll-Katze und die Neva Masquaradeals Farbvariante der Sibirischen Katze. Burmakatze (Burmafaktor) und Tonkanese als Hybridform sind bei uns weniger bekannt. Auch die sogenannten Snowbengalen sind genetisch Pointkatzen.
Point-Farben
Im Prinzip kann jede Fellfarbe auch als Point-Farbe vorkommen, sowohl die verschiedenen Varianten von Schwarz als auch Rot und deren Verdünnung blue und creme, sowie die Varianten chocolade und cinnamon nebst deren Verdünnung lilac und fawn. Selbst golden und silver sind möglich. Nicht alle Farbvarianten sind aber bei jeder Rasse erlaubt. Die klassische Siamfarbe heißt Seal-Point und leitet sich von Schwarz ab. Von Rot leitet sich Flame-Point ab, manchmal auch red-point genannt. Bei den anderen Farben wird der Name der Farbe mit dem Wort Point kombiniert (z. B. Chocolate Point oder Blue Point). Point-Katzen können einfarbig sein oder Tabby-Muster aufweisen, in den USA werden Tabby-Point-Katzen als Lynx Point bezeichnet. Weißscheckung ist bei vielen Rassen mit Point-Zeichnung unerwünscht und vom Standard ausgeschlossen. Bei der Siamkatze trägt die "Siam mit weiß" den Namen Seychellois. Bei anderen Rassen, wie der Neva Masquarade, gibt es im Standard keine Festlegungen zum Weißanteil. Auf alle Fälle aber sehen viele Richter es nicht gern, wenn ein hoher Weißanteil die Points zerstört. Bei der Heiligen Birma dagegen gehören in Größe und Form genau definierte weiße Handschuhe zum Rassestandard. Auch bei der Ragdoll gehört ein in Größe und Verteilung festgeschriebener Weißanteil zum Standard.
Siamkatze, Lilac-Point (Flecken braun, durch Dilute-Gen aufgehellt)
Genetischer Hintergrund
Für die Ausbildung der Point-Färbung ist eine Form des Albinismus der Untergruppe OCA 1B verantwortlich. OCA 1B beruht auf Mutationen im Tyrosinase-Gen, die einen Enzymdefekt mit restlicher Tyrosinase-Aktivität hervorruft. Die Produktion von Pigment ist also nicht gänzlich blockiert, sondern es kann etwas Pigment durch die Restfunktion gebildet werden. Genauer haben wir es bei der Point-Färbung der Katze mit der Untergruppe OCA 1B TS = Temperatur-Sensitiver OCA 1B zu tun. Dabei ist die Aktivität des Enzyms Tyrosynase, welches zur Melaninsynthese nötig ist,temperaturabhängig.
Vergleichbare Mutationen gibt es beim Menschen, beim Rind (White Park Cattle) und bei vielen Nagetieren.1 Die Mutation wird rezessiv vererbt. Das bedeutet, dass beide Eltern Träger der Mutation sein müssen, damit die Mutation wirksam wird. Point-Katzen sind also immer reinerbig für die Mutation und haben daher ausschließlich pointfarbenen Nachwuchs. Sind beide Eltern lediglich Träger, so treten bei den Nachkommen Pointkatzen, normalfarbige Träger sowie Tiere frei von dieser Mutation im Verhältnis von 25% - 50% -25% auf.
Chinchilla mit Colorpointzeichnung
Quellen
- Krista Siebel; Juli 2001; Analyse genetischer Varianten von Loci für die Fellfarbe und ihre Beziehungen zum Farbphänotyp und zu quantitativen Leistungsmerkmalen beim Schwein Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Veterinärmedizin; Institut für Nutztierwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin
- B. Käsmann-Kellner · B. Seitz: Phänotyp des visuellen Systems bei okulokutanem und okulärem Albinismus, ISSN 0941-293X
B. Käsmann-KellnerKinderophthalmologie, Orthoptik, Paed. Low Vision, Campus, Universitätsaugenklinik, Geb. 22, Homburg (Saar)Albinismus,Weit mehr als nur blaue Augen
- Kalil, R.E et al (1971) Anomalous retinal pathways in the Siamese cat: an inadequate substrate for normal binocular vision, Science 174:302-305
- weitere Quellen siehe Fellfarben der Katze
Weblinks
- http://www.albinismus.info/textversion/daten2000.html
- Käsmann-Keller: Phänotyp des visuellen Systems bei okulokutanem und okulärem Albinismus
- Serendipity and the Siamese Cat: The Discovery That Genes for Coat and Eye Pigment Affect the Brain by Jon H. Kaas
- RETINAL PROJECTIONS IN TYROSINASE-NEGATIVE ALBINO CATS by DONNELL CREEL ANITA E. HENDRICKSON,* AND AUDIE G. LEVENTHALS
- Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)