Reichsobstsorte


Reichsobstsorte ist die Bezeichnung für eine 1922 durch die Deutsche Obstbau-Gesellschaft für den Obstbau im Deutschen Reich empfohlene Obstsorte.

Die Auswahl erfolgte am 24. Januar 1922[1] auf einer Tagung der Deutschen Obstbau-Gesellschaft in Eisenach. Ziel dieser Auswahl war es, das Sortenspektrum zu vereinheitlichen. Dabei sollten nur widerstandsfähige Sorten, die sich durch gute geschmackliche und wirtschaftliche Eignung auszeichneten, berücksichtigt werden. Es wurden die drei Apfelsorten Bohnapfel, Jakob Lebel und Ontarioapfel sowie die drei Birnensorten Williams Christ, Bosc’s Flaschenbirne und Köstliche von Charneux zum Anbau empfohlen. Die Weltwirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg verhinderten eine nennenswerte Umsetzung im Obstbau.[2]

Literatur

  • Die sechs Reichs-Obstsorten: Naturnahe Farbentafeln mit Beschreibung. Rudolf Bechtold & Co., Wiesbaden [1926].
  • Johann Saathoff: Bedeutsame Maßnahmen der Deutschen Obstbau-Gesellschaft. In: Die Gartenwelt. Band 26, Nummer 21, S. 212–214, Online.

Einzelnachweise

  1. Johann-Heinrich Rolff: Obstarten. Sortennamen und Synonyme. Band 2: Die Birne. Books on Demand, ISBN 3-8311-1812-4, S. 215 (Digitalisat bei Google Books).
  2. Martin Degenbeck: Zur Situation der Streuobstbestände in Bayern. In: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft [LfL] (Hrsg.): Streuobst in der Kulturlandschaft. Nr. 1, Juni 2003, ISSN 1611-4159, S. 12 (PDF).

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