Sinicuichi
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Sinicuichi | ||||||||||||
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Sinicuichi (Heimia salicifolia), Illustration. | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Heimia salicifolia | ||||||||||||
(Kunth) Link & Otto |
Sinicuichi (Heimia salicifolia), auch Sinicuiche, Abre-o-sol (zu deutsch Sonnenöffner), Herva da Vida (zu deutsch Lebenskraut) genannt, ist eine Pflanzenart aus der Familie Weiderichgewächse (Lythraceae). Sie kommt überwiegend in Mittel-, Südamerika und den Westindischen Inseln vor. Von Mayas und Azteken wurde sie aufgrund ihrer halluzinogenen und gedächtnisöffnenden Wirkung für Erinnerungs-Rituale und andere Zeremonien eingesetzt; auch heute wird sie noch wegen ihrer berauschenden Wirkung konsumiert.
Beschreibung
Der Sinicuichi-Strauch wächst als laubabwerfender Strauch und erreicht Wuchshöhen von 1,8 bis zu 3 Metern. Die lanzettlichen Laubblätter sind 1,5 bis 3,5 cm lang und 3 bis 6 mm breit. Nebenblätter fehlen.
Der Blütenstiel ist etwa 1 mm lang. Die etwa 2 cm breiten, zwittrigen Blüten sind sechszählig. Der Blütenbecher (Hypanthium) ist 2 mm lang und etwa 2,75 mm breit. Es ist ein Nebenkelch vorhanden; er ist länger als der Kelch. Die Kelchblätter sind 0,75 mm lang und 1,5 bis 2 mm breit. Die Kronblätter sind 3,25 bis 4 mm lang und 2,5 bis 3,5 mm breit. Es sind zwei Kreise mit meist je sechs Staubblättern vorhanden, die bis zu 4 mm lang sind. Der Griffel ist etwa 4 mm lang.
Die Kapselfrucht besitzt sechs deutliche Nerven und enthält viele Samen.
Inhaltsstoffe
Die Inhaltsstoffe, die zu der berauschenden Wirkung beitragen, sind Chinolizidin, Alkaloide, u. a. Cryogenin, Lythrin, Lyfolin, Nesidin, Vertin und Heimidin.
Als Droge werden Auszüge der Blätter verwendet. Medizinische Anwendungsmöglichkeiten wurden untersucht. [1],[2]
Rechtslage
In Deutschland unterliegt Sinicuichi nicht dem BtMG. Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald es für die medizinisch-biologisch wirksame Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon, in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[3][4] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[5][6]
Synonyme
Synonyme für Heimia salicifolia (H.B.K) Link & Otto sind H. syphillitica DC., Nesaea salicifolia H.B.K., Nesaea syphilitica Steud..
Quellen
- Andreas Kelich: Enzyklopädie der Drogen: Vielfältige Informationen zu Heimia salicifolia.
- M. Iqbal Dar: Lythraceae in der Flora of Pakistan: Heimia salicifolia - Online.
Einzelnachweise
- ↑ Auxins Alkaloids of Genus Heimia Page von Shaman Australis Botanicals.
- ↑ Eintrag bei Plants for a Future. (engl.)
- ↑ Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66.
- ↑ ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
- ↑ Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. 25. Juli 2011.
- ↑ Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.