Terminalschlaf
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- Schlafmedizin
Klassifikation nach ICD-10 | |
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G40.- | Epilepsie |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Als Terminalschlaf bezeichnet man die charakteristische Phase der Bewusstseintrübung nach einem epileptischen Anfall. Die Bewusstseintrübung kann dabei von der Somnolenz über den Stupor bis zum Koma reichen.
Der Terminalschlaf ist grundsätzlich ein akut lebensbedrohliches Krankheitsbild der Notfallmedizin. Zur Sicherung der Atemfunktion kann dabei eine künstliche Beatmung notwendig werden. Der Terminalschlaf ist von unterschiedlicher Dauer von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden. Nach dem Aufwachen fühlt sich der Patient in der Regel wie nach durchlebter schwerer körperlicher Belastung zerschlagen und müde. Differenzialdiagnostisch ist nach einem Grand mal-Anfall dabei stets auch ein Schädel-Hirn-Trauma auszuschließen.
Terminalschlaf beim „Pathologischen Rausch“
Der Begriff Terminalschlaf bezeichnet auch den Schlaf am Ende des „pathologischen Rausches“, einer seltenen Form des Rausches nach Alkoholkonsum, der mit Aggressivität, schlagartig beginnendem Dämmerzustand und eben diesem narkoseähnlichen Terminalschlaf verbunden ist und bei dem eine Hirnschädigung für mit ursächlich gehalten wird.[1] Allerdings wird die Einteilung in „einfachen“ und „pathologischen Rausch“ als medizinisch zweifelhaft und hinsichtlich Fragen der Schuldfähigkeit[2] auch als wenig geeignet angesehen und sollte dort zugunsten einer differenzierteren Betrachtung des Einzelfalls weichen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Borwin Bandelow, Oliver Gruber, Peter Falkai: Kurzlehrbuch Psychiatrie. Springer, Berlin 2012, ISBN 978-3-642-29894-3.
- ↑ Frank Schneider, Helmut Frister: Alkohol und Schuldfähigkeit: Entscheidungshilfen für Ärzte und Juristen. Springer, Berlin 2002, ISBN 3-540-41924-1, S. 28.
- ↑ P. Winckler: Der „pathologische Rausch“, Diagnostische Fehlkonstruktion oder zuverlässige psychiatrische Diagnose? In: Der Nervenarzt. Vol. 70, Nr. 9, 1999, S. 803–809, doi:10.1007/s001150050515.