Trivialname


Trivialnamen sind Bezeichnungen für Dinge, die nicht der offiziellen Systematik entsprechen, wie sie in dem zugeordneten wissenschaftlichen Fachgebiet existieren. Beispiele für Fachgebiete sind: Chemie, Biologie, Medizin und Pharmazie, aber auch Bereiche bzw. Schwerpunkte vorgenannter wissenschaftlicher Fachgebiete wie deren technische Zweige. Trivialnamen sind mitunter die bekannteren Namen, da sie aus Begriffen der Alltagssprache gebildet werden, und so einfacher zu verwenden sind.

Chemie

In der Chemie sind Trivialnamen Namen für Stoffe, die nicht der systematischen chemischen Nomenklatur nach IUPAC-Regeln entsprechen und keine Rückschlüsse auf die Zusammensetzung oder Struktur einer chemischen Verbindung oder eines Stoffes erlauben. Trivialnamen wurden in der Regel von den Naturwissenschaftlern vorgeschlagen und geprägt, die die zugehörige chemische Verbindung erstmals entdeckt, isoliert oder synthetisiert haben. So wurden z. B. früher Verbindungen oft nach ihrer Herkunft und nicht nach ihren chemischen Eigenschaften benannt: Vanillin nach seinem Vorkommen in der Vanille oder Ameisensäure (systematisch: Methansäure) nach ihrer Gewinnung aus destillierten Ameisen. Solche Trivialnamen werden im Alltag, aber auch in anderen Wissenschaften wie der Pharmazie, Biologie und Medizin sowie in der Technik verwendet. In der Chemie werden Trivialnamen dann verwendet, wenn die systematische Bezeichnung für den Zweck zu umständlich ist. Dies ist insbesondere bei manchen Biomolekülen wie dem Hämoglobin oder Chlorophyll der Fall. Auch für einfache, schon lange bekannte Verbindungen sind manchmal noch Trivialnamen üblich (z. B. für Aceton oder Acetylen), und ihre Verwendung ist in manchen Fällen von der IUPAC erlaubt.

Im Alltagsgebrauch bis hin zu wissenschaftlichen Publikationen wird weiterhin eine große Anzahl von traditionellen Namen oder neu geschaffenen, anerkannten Kurznamen verwendet. Die IUPAC unterscheidet zwischen Trivialnamen, die keinen Bezug zur systematischen Nomenklatur haben (z. B. Wasser, Harnstoff oder Glaubersalz), semisystematischen Namen oder Semitrivialnamen, die zumindest einen Teil eines systematischen Namens verwenden (z. B. Kohlendioxid statt Kohlenstoffdioxid, Trityl für die Triphenylmethyl-Gruppe oder Glycerin für Propan-1,2,3-triol) und den systematischen Namen.[1] Auch für die Erfindung neuer Trivialnamen, z. B. von neu entdeckten Naturstoffen, gibt es IUPAC-konforme Regeln.

Biologie

In der biologischen Nomenklatur versteht man unter einem Trivialnamen (auch Vernakularname) oder Nomen triviale die regional- oder landessprachliche Bezeichnung für ein Lebewesen bzw. ein Taxon anstelle seines wissenschaftlichen Namens. Im Deutschen steht beispielsweise der Name „Löwe“ für den zweiteiligen Artnamen (Binomen) Panthera leo, im Englischen wird das Tier als „lion“ bezeichnet usw. Trivialnamen verwischen aufgrund ihrer Tendenz zu rein äußerlichen Beschreibungen oft die systematischen Zusammenhänge, können aber umgekehrt auch Verwandtschaftsbeziehungen andeuten, wo keine bestehen. Zudem sind viele Trivialnamen nicht eindeutig, so steht „Butterblume“ etwa für eine ganze Reihe gelbblütiger Arten und Artengruppen verschiedener Verwandtschaftskreise.

Beispiele:

Deutschsprachige Kunstnamen

Neben den oben erwähnten „echten“ Trivialnamen sind in der Biologie, ähnlich wie in der Chemie, systematisierte deutschsprachige Bezeichnungen weit verbreitet. Dabei handelt es sich in der Regel um von Bearbeitern bewusst neu geschaffene künstliche Namen, die teilweise von echten Trivialnamen abgeleitet sind, sehr oft aber reine Phantasienamen darstellen. In vielen Fällen gehen sie auf Übersetzungen des wissenschaftlichen Artnamens zurück. Entsprechende Namensschöpfungen sind bereits bei Autoren des 19. Jahrhunderts weit verbreitet. Besonders populär wurden sie z. B. als Sammlernamen für Tagfalterarten. Der Zweck dieser Namen liegt in der Regel darin, die Organismengruppe durch anschaulichere Namensgebung bei Laien populär zu machen. Bei der Namensgebung wird in der Regel ein systematisches Vorgehen angestrebt, indem möglichst jede Art einen Namen erhält, Artnamen durch Namenszusätze aus Gattungsnamen abgeleitet werden, usw. Weit verbreitet sind solche deutschsprachigen Kunstnamen z. B. bei den Blütenpflanzen, den Vögeln oder den Libellen. In vielen Fällen existieren nomenklatorische Standardlisten, um die Namensgebung einheitlich zu halten. Entsprechende Listen existieren etwa für Vogelnamen,[2] für Libellen[3] oder für Mollusken.[4] In vielen Fällen werden die Namen in Schriften, die sich bewusst auch an Laien richten, wie z. B. Roten Listen oder biologischen Sachbüchern geprägt. Diese Art der Namensgebung ist in vielen Fällen gut eingeführt, so dass einige der Namen beinahe den Status „echter“ Trivialnamen erreicht haben.

Diese Art der Namensgebung wird in verschiedenen Bereichen durchaus kritisch gesehen. Viele der so geprägten Kunstnamen werden teilweise als ungelenk, unanschaulich oder sogar als lächerlich kritisiert. Dies betrifft Namensschöpfungen wie „Nesselwicht“ oder „Gürteltroll“ (für Wanzenarten)[5] bzw. „Böhmischer Großaugen-Düsterhalbflügler“ oder „Körnchenförmiger Kugel-Stutzkäfer“ (für Käferarten).[6] Vereinzelt werden durch systematisierte Kunstnamen sogar „echte“ Trivialnamen ersetzt oder verdrängt. Ein Beispiel wäre „Acker-Kratzdistel“ anstelle von „Ackerdistel“ (damit alle Arten der Gattung Cirsium einheitliche deutsche Namen erhalten).

Technik

  • Kupferpaste als Trivialname für Heißschrauben-Compound

Weblinks

Wiktionary: Trivialname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. IUPAC Nomenclature of Organic Chemistry, R-0.2.3 Names.
  2. Peter H. Barthel & Andreas J. Helbig (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. Limicola 19(2): 89-111.
  3. vgl. [1]
  4. vgl. [2]
  5. Hans-Jürgen Hoffmann (2003): Deutsche Wanzennamen ??? Vom Sinn und Unsinn von Trivialnamen. Heteropteron 16: 29-32.
  6. Remigius Geiser (1984): Rote Liste der Käfer (Coleoptera). In: Josef Blab et al.: Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland. Naturschutz Aktuell Nr.1. 4. Auflage. Kilda-Verlag.

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