Waidgerechtigkeit


Waidgerechtigkeit oder auch Weidgerechtigkeit nennt man einen gewissen Kanon an Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten sollten. Dies umfasst unter anderem die Hege des Wildes oder der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. So gilt zum Beispiel der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht, obwohl dies in früherer Zeit anders gesehen wurde.

Viele zunächst aus Übereinkunft getroffene Normen haben sich später in schriftlicher Form in Gesetzen oder anderen Verordnungen durchgesetzt. Auch der Begriff der Waidgerechtigkeit selbst ist in die Jagdgesetze eingegangen. Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ im § 4 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934. Auch heute noch ist er z. B. im § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes zu finden: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.“ Ähnlich formuliert sind die Landes-Jagdgesetze in Österreich: „Die Jagd ist in einer allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“ (NÖ Jagdgesetz 1974, § 1, Abs 2)

Daneben gelten die nicht schriftlich normierten Regeln der Waidgerechtigkeit als mit Usancen vergleichbares Gewohnheitsrecht und entfalten darum Gesetzeskraft: Im Sinne der Waidgerechtigkeit handelt man nach bestimmten Regeln, auf deren Einhaltung sich alle Beteiligten verlassen können („es wurde immer so gemacht“).

Gesetzliche Regelungen zur Waidgerechtigkeit gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich.

Literatur

  • Kurt Lindner: Weidgerecht. Herkunft, Geschichte und Inhalt. Homo venator, Band 2. Habelt, Bonn 1979, ISBN 3-7749-1691-8.
  • Wilhelm Bode, Elisabeth Emmert: Jagdwende – Vom Edelhobby zum ökologischen Handwerk. Beck, München 1998, ISBN 3-406-44942-5.

Weblinks