Zimtkassie



Zimtkassie

Zimtkassie

Systematik
Klasse: Bedecktsamer (Magnoliopsida)
Magnoliids
Ordnung: Lorbeerartige (Laurales)
Familie: Lorbeergewächse (Lauraceae)
Gattung: Cinnamomum
Art: Zimtkassie
Wissenschaftlicher Name
Cinnamomum cassia
Nees

Die Zimtkassie (Cinnamomum cassia oder auch Cinnamomum aromaticum) ist eine Pflanzenart aus der Familie der Lorbeergewächse (Lauraceae). Sie ist die Quelle für den sogenannten Cassiazimt (Gewürzrinde), der oft als eine minderwertigere Sorte von Zimt bezeichnet wird. Trotz dieser Verwechslung ist Kassia kein echter Zimt, sondern ein eigenes Gewürz.

Nutzung

Bei der Zimtkassie wird die borkige Rinde direkt als Gewürz verwendet (daher auch der deutsche Name „Gewürzrinde“). Die sechs- bis siebenjährigen Zweige werden entrindet. Die Rinde wird meist nur sehr oberflächlich von den äußeren Teilen, dem Korkmantel, befreit und getrocknet.

Um feinere Cassia-Qualitäten zu erhalten, wird die oft flechtenbewachsene, gerbstoffhaltige Borke abgeschält. Dadurch verbessert sich der Geschmack, denn der Zimt schmeckt umso herber, je gerbstoffhaltiger er ist.

Die Zweigrinde (griechisch „xylocassia“) des Cassia-Zimts ist grundsätzlich viel dicker und gröber als die des Ceylon-Zimtbaums (Cinnamomum verum). Sie rollt sich im Gegensatz zu dieser von beiden Seiten zylindrisch ein.

Mögliche Gesundheitsrisiken

In dem im Vergleich zum Ceylonzimt preisgünstigeren Cassiazimt ist das bei hohen Dosen gesundheitsschädliche Cumarin in um ein Vielfaches höheren Dosierungen enthalten. Besonders bei der industriellen Herstellung und Verwendung von Zimt wird der teurere Ceylonzimt immer wieder mit Cassiazimt verschnitten, sodass Cumarin in die Endprodukte gelangt. Zuletzt im Herbst 2006 wurden in Deutschland (Rheinland-Pfalz) Zimtprodukte entdeckt, die 103 mg Cumarin pro Kilogramm aufwiesen, während der Höchstwert der Aromenverordnung nur 2 mg/kg beträgt (bis 1. November 2006 jedoch 67 mg/kg). Nach früheren Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen vom Januar 2006 warnte im Juni 2006 das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme vor dem Verzehr großer Mengen von Zimt und zimthaltigen Produkten: Schon bei Verzehr von 20 Gramm der höchstbelasteten Zimtsterne täglich (das entspricht bei vielen Marken drei Stück) über einen längeren Zeitraum würde die maximal tolerierbare Aufnahme bei Kleinkindern erreicht werden.[1] Eine zweite Stellungnahme des BfR bezieht sich auf Zimtkapseln, die zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ II verkauft werden.[2] Weitere Kontrollen wurden im Oktober 2006 vom Verbraucherministerium angekündigt. Einen eindeutigen Beleg für die angebliche Gefährlichkeit von Cumarin beim normalen Gebrauch von cumarinhaltigen Gewürzen gibt es allerdings bis zum heutigen Tage nicht. In allen Studien trat eine gesundheitschädigende Wirkung erst nach extremen Überdosierungen bei Versuchen an Ratten auf. Alle Höchstwerte für die Ernährung erfolgen daher bisher ohne wissenschaftliche Grundlage, und sind rein spekulativ. Es gibt bisher keinen einzigen bekannten Fall von Gesundheitsschädigung durch den Gebrauch von Cumarin.

Quellen

  1. BfR: Verbraucher, die viel Zimt verzehren, sind derzeit zu hoch mit Cumarin belastet. Gesundheitliche Bewertung des BfR, Nr. 043/2006 vom 16. Juni 2006. PDF
  2. BfR: Hohe tägliche Aufnahmemengen von Zimt: Gesundheitsrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Gesundheitliche Bewertung des BfR, Nr. 044/2006 vom 18. August 2006. PDF

Siehe auch

Weblinks