Tiefsee – (k)ein rechtsfreier Raum / Wissenschaft spricht sich für Verfahren zum Schutz der Meere aus



Bio-News vom 03.09.2019

Senckenberg-Wissenschaftlerin Angelika Brandt hat gemeinsam mit internationalen Wissenschaftlern eine Bestandsaufnahme der Kenntnisse und Diskussionen zu Meeresgebieten jenseits der nationalen Gerichtsbarkeit (Areas beyond national jurisdiction, ABNJ) veröffentlicht. Im Hinblick auf den dringend notwendigen Artenschutz empfehlen die Forschenden unter anderem einen uneingeschränkten wissenschaftlichen Zugang zu gesammelten Proben aus diesen Arealen.

Meeresgebiete außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit (ABNJ) nennt man solche Areale, für die keine Nation die alleinige Management-Verantwortung trägt. Insgesamt machen die – im Allgemeinen als Hochsee bezeichneten – Gebiete 40 Prozent der Oberfläche unseres Planeten sowie 64 Prozent der Oberfläche der Ozeane aus und umfassen 95 Prozent des gesamten Ozeanvolumens.


Mit jeder Probe aus der Tiefsee gelangen unbekannte Arten an die Oberfläche. Hier eine neue Meeresasselart der Familie Ischnomesidae aus der Vema-Bruchzone im Nordatlantik.

Publikation:


Muriel Rabone et al.
Access to Marine Genetic Resources (MGR): raising awareness of best-practice through a new agreement for biodiversity beyond national jurisdiction (BBNJ)
Front. Mar. Sci.

DOI: 10.3389/fmars.2019.00520



„Dennoch gibt es aktuell für diese Gebiete keine einheitlichen Schutzkonzepte oder Vorschriften“, erklärt Prof. Dr. Angelika Brandt vom Senckenberg Forschungsinstitut und der Goethe Universität in Frankfurt und fährt fort: „Diese Ökosysteme sind aber zunehmend bedroht – durch den globalen Klimawandel und auch den geplanten Abbau von Rohstoffen am Meeresgrund.“

Die Frankfurter Tiefsee-Forscherin hat gemeinsam mit internationalen Kolleginnen und Kollegen eine Bestandsaufnahme der bisherigen Kenntnisse und Diskussionsansätze zum Schutz der Hochsee-Gebiete zusammengetragen.

„Dabei haben wir festgestellt, dass es nicht nur keine einheitlichen Rahmenbedingungen gibt, sondern sich teilweise regionale und internationale Bestimmungen sogar widersprechen. In der südpazifischen Region wurde beispielsweise die Tiefseefischerei mit Schleppnetzen von der dortigen Fischereibehörde erlaubt, deren Einsatz wird aber von den Vereinten Nationen abgelehnt.“

Brandt und Co plädieren in ihrem Papier für eine global geltende Verpflichtung zu bewährten Probenahme-Verfahren sowie einen verbesserten Zugang zu gesammelten Probenmaterial aus der Tiefsee zu Forschungszwecken. „Diese Sammlungen sind der Schlüssel zum Verständnis der Tiefsee-Ökosysteme – ohne diese Proben können auch keine vernünftigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Es sind außerdem weitere Forschungen und auch Naturschutzmaßnahmen erforderlich, um verheerende Auswirkungen auf die Artenvielfalt der Meere zu verhindern sowie das sozioökonomische Wohlergehen und die Ernährungssicherheit für Millionen von Menschen, die direkt von der Fischerei leben, zu sichern!“, fasst Brandt zusammen.


Diese Newsmeldung wurde mit Material des Informationsdienstes der Wissenschaft (idw) erstellt

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