Ammoniumchromat


Strukturformel
$ \mathrm {\ {\Biggl [}} $ Ammoniumion $ \mathrm {\ \!\ {\Biggr ]}_{2}} $   $ \mathrm {\ {\Biggl [}} $ Chromation $ \mathrm {\ \!\ {\Biggr ]}} $
Allgemeines
Name Ammoniumchromat
Andere Namen

Ammoniummonochromat

Summenformel (NH4)2CrO4
Kurzbeschreibung

gelbe, geruchlose Kristalle[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7788-98-9
PubChem 24595
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Eigenschaften
Molare Masse 152,07 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,8 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

185 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

gut in Wasser (340 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350i​‐​317​‐​410
P: 220​‐​261​‐​273​‐​342+311 [3]
MAK

keine MAK, da kanzerogen[4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Ammoniumchromat ist das Ammoniumsalz der Chromsäure mit der Summenformel (NH4)2CrO4.

Eigenschaften

Ammoniumchromat liegt in Form gelber, gut wasserlöslicher Kristalle vor, welche sich bei 185 °C explosionsartig zu Ammoniak, Stickstoff, Chrom(III)-oxid und Wasser zersetzen.[1] Des Weiteren kann Ammoniumchromat, aufgrund seiner oxidierenden Eigenschaften, auf gefährliche Weise mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen reagieren. Wässrige Lösungen reagieren neutral.

Verwendung

Ammoniumchromat findet Verwendung bei der Herstellung von Eisen-Chromoxid-Katalysatoren.[5] Außerdem kann Ammoniumchromat auch zur Darstellung von Bleichromat dienen.

Sicherheitshinweise

Aufgrund seines krebserzeugenden Potenzials ist beim Umgang mit Ammoniumchromat Vorsicht geboten. Hautkontakt kann zu Sensibilisierung führen. Bei der Handhabung ist daher entsprechende Schutzkleidung zu tragen.

Toxikologie und Ökotoxikologie

Ammoniumchromat ist toxikologisch von der EU-Kommission eingestuft als:

Krebserzeugend Kategorie: 1: (R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.)[1]

Mutagen Kategorie: 2: Keimzellmutagene, deren Wirkung anhand einer erhöhten Mutationsrate unter den Nachkommen exponierter Säugetiere nachgewiesen wurde.[1]

Ökotoxikologisch ist Ammoniumchromat als WGK 3 (stark wassergefährdend) eingestuft.[1]

Gesetzliche Hinweise

Ammoniumchromat unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz. In industriellen Mengen unterliegt es außerdem der Störfallverordnung.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu CAS-Nr. 7788-98-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens ESIS wurde kein Text angegeben.
  3. Datenblatt Ammoniumchromat bei Sigma-Aldrich (PDF).Vorlage:Sigma-Aldrich/Name nicht angegebenVorlage:Sigma-Aldrich/Abruf nicht angegeben
  4. "Grenzwerte am Arbeitsplatz", Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationswerte (MAK-Werte), Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) und Grenzwerte für physikalische Einwirkungen. Periodisch publiziert von SUVA.ch. PDF-Datei 2012
  5. Patent-De

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