Aufsicht (Darstellung)


Grundrisse und Aufsicht eines Gebäudes

Eine Aufsicht oder auch Draufsicht ist eine zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale Abbildung einer räumlichen Gegebenheit. Aufsichten werden nach den Regeln der Dreitafelprojektion erstellt. Das Objekt wird dabei von oben betrachtet. Im Gegensatz zur Vogelperspektive handelt es sich bei der Aufsicht um eine planare Darstellung, aus der man (bei maßstäblicher Darstellung) die Dimensionen des Objektes abmessen kann.

Aufsichtsdarstellungen finden sich in technischen Zeichnungen, insbesondere jedoch in Bauzeichnungen. Im Bauwesen dienen Aufsichten dazu, eine bereits vorhandene Gegebenheit zu dokumentieren (Bestandsplan) oder werden im Rahmen einer Bauplanung erstellt. Sie stellen die Geometrie der Dachlandschaft eines Bauwerkes dar. Häufig findet man Dachaufsichten in Lageplänen.

Aufsichten können in unterschiedlichsten zeichnerischen Maßstäben vorliegen. In CAD-Programmen wird die Aufsicht häufig mit den englischen Begriffen „Top“ oder „TopView“ bezeichnet.

Das Gegenteil der Aufsicht ist die Untersicht, bei der das Objekt von unten betrachtet wird.

Siehe auch

  • Darstellende Geometrie
  • Grundriss, Ansicht (Darstellung), Schnitt (Darstellung)
  • Vogelperspektive

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