Beers-Liste


Die Beers-Liste ist eine Auflistung von Medikamenten, die Patienten über 65 Jahre nicht erhalten sollten. Sie wurde 1991 von dem amerikanischen Geriater Mark H. Beers erstellt. 2003 wurde die Liste aktualisiert. Es handelt sich vor allem um Medikamente, bei denen es insbesondere bei älteren Menschen vermehrt zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen kommen kann, oder für die Alternativpräparate mit weniger Nebenwirkungen verfügbar sind.

Situation in Deutschland

Für Deutschland existierte lange keine vergleichbare Auflistung von Medikamenten, auch wenn dies aufgrund der abweichenden Marktsituation und der unterschiedlichen Verschreibungspraxis wünschenswert gewesen wäre. 2005 bekamen 20 % der über 65-jährigen Patienten in Deutschland mindestens ein Medikament aus der Beers-Liste verordnet. Im Jahr 2010 wurde von einem Forscherteam um die Wuppertaler Pharmakologin Petra A. Thürmann die Priscus-Liste veröffentlicht,[1][2] mit der versucht wird, die Beers-Liste an die nationalen Besonderheiten Deutschlands anzupassen.

Monitor der Arzneimittelverordnungen

Seit März 2012 stellt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) in Kooperation mit der PMV- Forschungsgruppe der Universität Köln Kennzahlen zur Verordnung potentiell inadäquater Medikation (PIM) für ältere Menschen zur Verfügung.[3]

Literatur

  • Beers, M.H. et al. Explicit criteria for determining inappropriate medication use in nursing home residents. Arch Intern Med. 1991 Sep;151(9):1825-32
  • Fick, D.M. et al. Updating the Beers criteria for potentially inappropriate medication use in older adults: results of a US consensus panel of experts. Arch Intern Med. 2003 Dec 8-22;163(22):2716-24

Weblinks

Einzelnachweise

  1. PRISCUS-Liste (PDF), abgerufen am 2. Januar 2013
  2. Holt et al. Potenziell inadäquate Medikation für ältere Menschen: Die PRISCUS-Liste Dtsch Arztebl Int 2010; 107(31-32): 543-51
  3. ZI stellt Monitor der Arzneimittelverordnungen für multimorbide Menschen ab 65 Jahren vor Pressemitteilung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) vom 5. März 2012