Dreckiges Dutzend


Die als Dreckiges Dutzend (englisch dirty dozen) bekannten zwölf Giftstoffe (u. a. Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien und Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen) wurden durch die POP- oder Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten. Das UN-Abkommen trat mit der Unterzeichnung Frankreichs am 17. Mai 2004 in Kraft. Alle zwölf Giftstoffe sind organische Chlorverbindungen und stehen im starken Verdacht, erbgutverändernd, krebserzeugend und teratogen zu wirken. Ihre Gefährlichkeit resultiert vor allem aus möglicher Bioakkumulation (Anreicherung im Gewebe), Persistenz (Langlebigkeit), hoher Toxizität (Giftigkeit), sowie der Möglichkeit zum Ferntransport (z. B. in der Nahrungskette oder durch andere Mechanismen). Einzelne der Stoffe sind auch als Endokrine Disruptoren bekannt.

Die zwölf betroffenen Substanzen bzw. Substanzgruppen

Struktur Name Beschreibung
Aldrin Insektizid
Chlordan Insektizid
Dieldrin Insektizid
Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) Insektizid
Endrin Insektizid
Heptachlor Insektizid
Hexachlorbenzol (HCB) Fungizid, Getreidetrockenbeizmittel
Mirex Insektizid
Polychlorierte Biphenyle (PCB) Industriechemikalien
Polychlorierte Dibenzodioxine
(PCDD, „Dioxine“)
Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen
Polychlorierte Dibenzofurane
(PCDF, „Furane“)
Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen
Toxaphen („Camphechlor“) Insektizid

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