Integrierter Pflanzenschutz
Der integrierte Pflanzenschutz gilt als Leitbild des praktischen Pflanzenschutzes. Er umfasst Systeme, in denen alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch geeigneten Verfahren in möglichst guter Abstimmung verwendet werden, um Schadorganismen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten, wobei die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht.
Der § 2 des Pflanzenschutzgesetzes definiert integrierten Pflanzenschutz als eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Nach § 2a gehört zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen die Berücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes.
Der integrierte Pflanzenschutz beginnt bereits bei der Auswahl des für die Kulturpflanze geeigneten Standortes, der sachgerechten Bodenbearbeitung, der Wahl des geeigneten Saat- bzw. Pflanztermins, Verwendung von gesundem Saat- bzw. Pflanzgut einer möglichst gegenüber den vorherrschenden Schadorganismen widerstandsfähigen Sorte, sowie einer ausgewogenen organischen oder mineralischen Düngung. Eine möglichst vielseitige Fruchtfolge sollte eingehalten werden. Gezielte chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollten nach Möglichkeit unter Beachtung entsprechender Bekämpfungsschwellen bzw. Schadensschwellen oder einschlägiger Prognoseverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes kann auch der Biologische Pflanzenschutz eine Rolle spielen. Er umfasst die durch den Menschen gesteuerte Nutzung von Organismen (einschließlich Viren) und deren Leistungen zum Schutz von Pflanzen gegenüber Belastungen durch biotische oder abiotische Faktoren. Beispiele sind der Einsatz von Nützlingen, d.h. Räubern oder Parasiten gegenüber tierischen Schädlingen (beispielsweise Schlupfwespen gegen Maiszünsler) oder von Antagonisten gegen pilzliche Schaderreger (zum Beispiel Coniothyrium minitans gegen S. sclerotiorum, den Erreger der Weißfäule an Raps).
Literatur
- Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512)
- Rudolf Heitefuß: Pflanzenschutz. Grundlagen der praktischen Phytomedizin. 3. Auflage. Thieme Verlag, Stuttgart 2000,
- H. J Aust, H. Bochow, H. Buchenauer et al.: Glossar phytomedizinischer Begriffe. Schriftenreihe der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft (Band 3). 3., ergänzte Auflage. Ulmer Verlag, Stuttgart 2005