Meskalbohne
Meskalbohne | ||||||||||||
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Calia secundiflora, Blütenstand | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Calia secundiflora | ||||||||||||
(Ortega) Yakovlev |
Die Meskalbohne (Calia secundiflora, Syn.: Sophora secundiflora (Ortega) Lag. ex DC., Broussonetia secundiflora Ortega), auch Frijolillo, Colorines oder Rote Meskalbohne genannt, ist eine Pflanzenart in der Unterfamilie der Schmetterlingsblütler (Faboideae). [1] Es gibt noch zwei oder drei weitere Arten in der Gattung Meskalbohnen (Calia).
Vorkommen
Diese Pflanzenart ist im Süden der USA (Texas, New Mexico) und in Mexiko heimisch. Man findet diese Art in der Savanne Texas, in der Buschsteppe und im Chaparral.
Beschreibung
Der immergrüne, winterharte, kleine Baum oder Strauch erreicht Wuchshöhen von bis zu 6 (bis 10) Metern. Die gegenständig angeordneten, unpaarig gefiederten Laubblätter bestehen aus fünf bis 13 ledrigen Fiederblättchen, die 3 bis 5 cm lang und etwa 2 bis 2,8 cm breit sind.
Die traubige Blütenstände sind 5 bis 12 cm lang. Die blau-violetten, duftenden Blüten sind fünfzählig, zwittrig und zygomorph. Die fünf grünen Kelchblätter sind glockenförmig verwachsen.
Die braune, behaarte, harte und holzige Hülsenfrucht ist 2,5 bis 12,5 cm lang und beinhaltet ein bis acht rote Samen. Die Früchte werden nur von wenigen Tieren gefressen. [2]
Inhaltsstoffe
Die Samen und Blätter der psychoaktiven Pflanze enthalten Cytisin[3], Anagyrin und Spartein.
Rechtslage
In Deutschland unterliegt die Meskalbohne nicht dem BtMG. Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald es für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[4][5] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[6][7]
Literatur
- Wolfgang Schmidbauer/Jürgen vom Scheidt: Handbuch der Rauschdrogen, S. 327 ff., 4. Auflage, 1999, ISBN 3-596-13980-5
- Bert Marco Schuldes: Psychoaktive Pflanzen, S. 87, Pieper & Grüne Kraft, 2003, ISBN 3925817646
- William L. Merrill: An Investigation of Ethnographic and Archaeological Specimens of Mescalbeans (Sophora Secundiflora in American Museums), Univ of Michigan Museum, 1977, ISBN 0932206158
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag bei GRIN.
- ↑ Umfangreiche Informationen zur Art. (engl.)
- ↑ Sophora secundiflora
- ↑ Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66.
- ↑ ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
- ↑ Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. 25. Juli 2011.
- ↑ Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.
Weblinks
- Beschreibung in der Flora of Pakistan. (engl.)
- Eintrag bei Plants for a Future. (engl.)
- Erowid (Engl.)
- NRCS: USDA Plants Profile (engl.)
- University of Arizona
- Weitere Bilder.
- Arbeitsstelle für praktische Biologie.
- Angelika Prentner: Bewusstseinsverändernde Pflanzen von A-Z , Springer-Verlag , 2005, ISBN 3-211-23524-8 (PDF-Datei; 39 kB)