Nutzgarten
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Ein Nutzgarten dient - im Gegensatz zum Ziergarten - hauptsächlich der Erzeugung von Nutzpflanzen, wie z. B. Kräutern, Obst und Gemüse als Nahrungsmittel. Anpflanzungsort in dem Garten ist der Acker, aber auch Hochbeete für Kürbisse, oder normale Beete, in denen Buschpflanzen wie Stachelbeeren oder Johannisbeeren wachsen. Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, private Gewächshäuser zu errichten, in denen kälteempfindliche Pflanzen besser gedeihen. Die Obst- und Gemüsegärten von herrschaftlichen Häusern wurden früher als Küchengärten bezeichnet.
Dies ist im heutigen Mitteleuropa mit der modernen Landwirtschaft etwas in den Hintergrund getreten. Ein Grund ist darin zu suchen, dass finanzieller und zeitlicher Aufwand und erzielter Nutzen in keinem ökonomisch vertretbaren Verhältnis stehen. Für biologisch angebaute Erzeugnisse ist der Nutzgarten von großer Bedeutung. Eine Antwort auf wachsende Bevölkerungszahlen und zunehmende Verstädterung ist die Entwicklung von Gärten im Stadtbereich, z. B. Mietergärten und Kleingärten.
Eine recht aufwendig zu pflegende, jedoch auch ästhetisch ansprechende Form des Nutzgartens ist der Bauerngarten.
Zu beachten ist bei Nutzgärten, die sich in Gemeinschaftsanlagen von Kleingärten befinden, dass es bestimmte Regularien für Gartenbau, Anbau bzw. „Nicht-Anbau“ bestimmter Pflanzen und Haltung von Kleintieren geben kann.