Rosenhonig


Rosenhonig (mel rosatum) ist eine mit Rosenöl aromatisierte Glycerol-Honig Mischung, die naturheilkundlich verwendet wird. Rosenhonig ist ein seit 1588 bekanntes pharmazeutisches Präparat und war zuletzt im Ergänzungsband 6 (EB 6) zum Deutschen Arzneibuch als Arzneimittel monografiert.

Mel rosatum ist abzugrenzen von dem von Bienen auf Rosenblüten erweideten Honig (Rosenblütenhonig), von dem in Provins erzeugten Rosenhonig (miel à la rose de Provins) und von verschiedenen mit Rosenblütenblättern oder Rosenwasser aromatisierten Honigsorten.

Herstellung

Rosenhonig wird hergestellt, indem 0,005 Teile Rosenöl unter leichtem Erwärmen in einer Mischung aus 90 Teilen Honig (Arzneibuchqualität) und 10 Teilen Glycerol 85 % gelöst werden.[1]

Geschichte

Titelseite des Neuw Vollkommentlich Kreuterbuch, Ausgabe von 1625

Rosenhonig (mel rosatum) wurde bereits 1588 im Kräuterbuch von Tabernaemontanus (Jacob Theodor) als Mittel gegen Entzündungen im Mund- und Bauchraum beschrieben. Rosenhonig mit Borax versetzt wurde in der Volksmedizin zur Behandlung von Aphthen eingesetzt. Der Zusatz von Borax ist wegen dessen Giftigkeit heute nicht mehr erlaubt.[2] Rosenhonig wird als Naturheilmittel zur Linderung der Zahnungsschmerzen von Kleinkindern verwendet, indem es auf das Zahnfleisch gestrichen wird.

Zur Herstellung als Arzneimittel insbesondere für Kleinkinder wird der Honig heutzutage vorher gereinigt. Es wird die Auffassung vertreten, dass in Naturhonig der Krankheitserreger Clostridium botulinum vorkommen könne, der eine Ursache für den plötzlichen Kindstod sei. Clostridium botulinum bildet ein lähmendes Gift, das Botulinumtoxin, das das Krankheitsbild des Botulismus verursacht. Nach dieser Theorie sei die Dosis, welche davon im Honig vorhanden sein kann, für Erwachsene harmlos. Beim Säugling jedoch sei die Darmflora noch nicht ausgereift und biete dem Bakterium eine Umgebung für die Vermehrung und Toxinbildung. Das Toxin gelange in den Blutkreislauf und bewirke eine Atemlähmung. Tatsächlich konnte in einer Serie von Autopsien Clostridium botulinum bei 9 von 211 am plötzlichen Kindstod verstorbenen Kinder nachgewiesen werden.[3] In einer anderen Untersuchung wurde Botulinumtoxin bei 9 von 75 Autopsiefällen nachgewiesen, davon 57 am plötzlichen Kindstod verstorbenen Kindern.[4]

Trivia

Aus dem Drama Der eingebildete Kranke von Molière:

»Ein Klistier dreißig Sous! – Gehorsamer Diener, das habe ich Euch schon gesagt; Ihr habt mir’s in anderen Rechnungen mit zwanzig Sous angesetzt, und zwanzig Sous in der Apothekersprache bedeuten zehn; schreiben wir also zehn Sous. »Item, von selbigem dato, ein gutes purifizierendes Klistier, nach Vorschrift zusammengestellt aus doppeltem Katholikon,[5] Rhabarber, Rosenhonig und andern Ingredienzen, um Herrn Argans Unterleib auszufegen, zu spülen und zu reinigen, dreißig Sous.« Mit Eurer Erlaubnis, zehn Sous. »Item, von selbigem dato ein hepatischer, soporativer und schlafbringender Julep, um Herrn Argan Nachtruhe zu verschaffen, fünfunddreißig Sous[6]

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hermann Hager (Autor), W. Blaschek (Autor), Rudolf Hänsel (Autor), K. Keller(Autor): Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis. Hrsg.: Hermann Hager. 5. (Gebundene Ausgabe) Auflage. Band 3: Drogen L–Z. Springer, Berlin 1998, ISBN 3540616195 – ISBN=978-3540616191(?!), S. 456 ff.
  2. Mitteilung der Arzneimittelkomission. (PDF) In: Pharmazeutische Zeitung, Nr. 47 (1999), S. 3834
  3. S. S. Arnon et al.: Intestinal infection and toxin production by Clostridium botulinum as one cause of sudden infant death syndrome, Lancet 17 June 1978, 1(8077):1273–7, PMID 78045.
  4. H. Bohnel et al.: Is there a link between infant botulism and sudden infant death? Bacteriological results obtained in central Germany. In: Eur. J. Pediatr., 2001, 160(10):623–628, PMID 11686509.
  5. Katholikon in Meyers Großes Konversations-Lexikon, 4. Aufl., Bd. 9 (1888), S. 616
    peter-hug.ch
  6. Der Eingebildete Kranke 1. Akt, 1. Szene auf zeno.org