Saatgut


Als Saatgut (auch Saatkorn oder Saatfrucht) bezeichnet man trockene, ruhende, generative – d. h. die vollständige, durch Befruchtung entstandene Keimanlage der Pflanzen enthaltende – Fortpflanzungsorgane wie Samen, Früchte, Scheinfrüchte, Fruchtstände oder Teile davon. Nach der Ernte befinden sich die Samen in einer Keimruhe, die sich zum Teil erst nach mehreren Wochen enzymatisch abbaut – dadurch sorgt die Natur für die saisongerechte Keimfähigkeit. Bei trockener und kühler Lagerung behält Saatgut über viele Jahre die Keim- und Triebkraft. Dagegen bezeichnet man vegetative Vermehrungsorgane wie Rhizome, Knollen, Zwiebeln, Stecklinge – d. h. regenerationsfähige Pflanzenteile – als Pflanzgut. Dieses ist in der Regel nur über wenige Vegetationsperioden haltbar.

Die Größe und das Gewicht von Saatgut der verschiedenen Pflanzenarten ist sehr unterschiedlich. Beispielsweise beträgt die Tausendkornmasse (TKM) von Tabak 0,1 Gramm, Kleearten 1–2 Gramm, Grassamen 2–5 Gramm, Getreide 30–55 Gramm, Mais 200–450 Gramm und Erbsen 600–800 Gramm.

Bei der Saat von Nutzpflanzen unterscheidet man Rein- und Mischsaat (Saatgutmischung). Der Anbau der Ackerfrüchte wie Getreide, Reis und Mais erfolgt in der Regel als Reinsaat – also nur Saatgut der gleichen Art und Sorte wird ausgebracht. Wiesen und Futterflächen werden in der Regel mittels Mischsaat (Gemengesaat) angelegt – d. h. Saatgut verschiedener Gräser- und Kleearten wird in einem standortgerechten Verhältnis gemischt ausgebracht.

Nach der saisongerechten Aussaat im Feld kommt es in der Regel zu Keimung und Feldaufgang. Einige Nutzpflanzenarten wie z. B. Wintergetreide benötigen zum Schossen eine Vernalisation – die artengerechte Aussaat muss deshalb vor der winterlichen Frostperiode erfolgen.

Als Faustregel für die Erdbedeckung gilt, dass die Sätiefe bei Dunkelkeimern den dreifachen längsten Durchmesser der Samen betragen soll. Allerdings gibt es auch Lichtkeimer, die flacher gesät werden müssen, um zu einer optimalen Keimung zu kommen.

Der Verkauf von Saatgut, das „in Verkehr bringen“, ist seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland durch das Saatgutverkehrsgesetz geregelt. Dabei spielen Gesundheit, Sortenreinheit, Keimfähigkeit und Triebkraft eine herausragende Rolle. Durch die übliche Beizung des landwirtschaftlichen Saatguts wird dieses und die Jungpflanze bei und nach der Keimung im Feld vor Pilzen und Schädlingen geschützt.

Siehe auch

Weblinks

News mit dem Thema Saatgut

Die News der letzten Tage