Schonzeit


Die Schonzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Fang und Tötung von Wild durch das Jagdgesetz verboten sind. Für Tiere, die nicht dem Jagdgesetz unterstellt sind, gibt es keine Schonzeiten (Schädlinge) oder ein generelles Fang- und Tötungsverbot (geschützte Tiere), soweit nicht übergeordnete Gründe Fang oder Tötung durch sachkundige Personen erforderlich machen.

Je nach Art, sind Beginn und Dauer der Schonzeit unterschiedlich festgelegt. Sie umfasst regelmäßig und mindestens die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungen, oft auch die Paarungszeit. Sie ist nicht zwingend für beide Elternteile vorgesehen: Ist ein Elternteil (meist das männliche Tier) für die Aufzucht des Jungtieres nicht erforderlich, so ist oft die Schonzeit für dieses Tier eine andere (Beispiel: Beim Rehwild darf der Rehbock, das männliche Tier, bejagt werden, während das weibliche Tier das oder die Jungen noch aufzieht). Sind bei bestimmten Wildarten die Geschlechter nicht einwandfrei zu differenzieren, gilt die Schonzeit stets für beide Geschlechter (z. B. Kaninchen).

Von der Vorschrift, Wild während der Zeit von Geburt und Aufzucht der Nachkommen mit Fang und Tötung zu verschonen, kann abgewichen werden, wenn die natürlichen Verhaltensweisen dieser Tiere unverhältnismäßig große Schäden verursachen (könnten). Dies gilt insbesondere für das Kaninchen, das Deiche, die dem Küstenschutz dienen, durch seine Grabetätigkeit schwer schädigen kann. Die Aufhebung der Schonzeit wird in solchen Fällen durch ein Gesetz geregelt.

Die Schonzeit dient, wie das Schonmaß in der Fischerei, der Arterhaltung und soll darüber hinaus verhindern, dass Jungtieren die zur Aufzucht notwendigen Eltern genommen werden, was meist den Tod der Jungtiere zur Folge hat (Verhungern durch ausbleibende Versorgung mit Muttermilch oder sonstiger Nahrung).

Fischerei

In der Fischerei bezeichnet man allerdings als Schonzeit die Zeitspanne, in welcher die jeweiligen Fischarten laichen. Die Laichzeit ist von Art zu Art unterschiedlich, darum variieren die Schonzeiten über das ganze Jahr. Während dieser jeweiligen Schonzeit darf keine laichende Art dem Gewässer entnommen werden. Sie muss schonend wieder dem Gewässer übergeben werden.

Weblinks

Wiktionary: Schonzeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen