Stockangelschein
Der Stockangelschein ist eine Bremensie, die auf ein jahrhundertealtes Stockangelrecht bremischer Bürger zurückgeht. Er gilt nur in der Freien Hansestadt Bremen und berechtigt Bremer Bürger ab 18 Jahren zum Angeln mit höchstens zwei Stockangeln in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke (in Burglesum) und dem tideabhängigen Teil der Geeste. Das Bremische Fischereigesetz (BremFiG § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger) vom 17. September 1991 hat darauf Rücksicht genommen. Der Stockangelschein ist kein Fischereischein. Ausnahmen bilden die Bremer Häfen sowie Schon- und Naturschutzgebiete.
Weblinks
- Angelschein. Stadtamt Bremen auf bremen.de, abgerufen am 18. Juli 2010.
- § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger. In: Bremisches Fischereigesetz. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 18. Juli 2010.
- Häufig gestellte Fragen. Landesfischereiverband Bremen, abgerufen am 18. Juli 2010.
- Diskussion: Das Bremer Stockangelrecht. aalfreunde.de, abgerufen am 18. Juli 2010.