Wolfskralle
Die Wolfskralle, auch Afterkralle oder Afterzehe genannt, ist eine bei manchen Hunderassen auftretende erste Zehe an der Innenseite der Hinterläufe, die beim Laufen keinen Bodenkontakt hat. Verglichen mit der menschlichen Anatomie entspricht sie der Großen Zehe. Bei manchen Rassen wie Berger de Brie oder Beauceron sind die Afterkrallen sogar doppelt vorhanden und auch vom FCI-Standard verlangt. Wenn die Wolfskralle ausgebildet ist, kann sie in unterschiedlicher Ausprägung auftreten. Meist fehlt das erste Zehenglied (Phalanx proximalis), in der am stärksten rudimentären Form besteht sie nur aus einem Zehenglied (Phalanx distalis), welches von der Kralle umschlossen ist.[1]
Auch wenn es der Name vermuten lässt, haben Wölfe diese Kralle nicht. Laut deutschem Tierschutzgesetz vom 1. Juni 1998 ist eine Entfernung der Wolfskrallen verboten (§ 6, Abs. 1). Nur in Fällen, in denen diese zusätzliche Kralle zu Verletzungen führt, darf sie entfernt werden. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne eine knöcherne Verbindung nur in der Haut hängt.
Im Gegensatz zu den Wolfskrallen an den Hinterläufen ist an den Vorderläufen die erste Zehe (entspricht dem Daumen des Menschen) immer vorhanden. Sie besitzt zwei Zehenglieder.[2]