Bandhemmung


Die Bandhemmung dient der Führung von biologischen Gelenken. Man beschreibt die Bänder des Bewegungsapparates durch den Ort ihres Ursprungs und Ansatzes. Aus diesen beiden Angaben lässt sich zumeist leicht auf die Funktion schließen.

Beispiel: Das Innenband des Kniegelenkes verbindet den inneren Knorren (Condylus medialis) des Oberschenkelknochens mit dem inneren Knorren des Schienbeinkopfes. Dadurch wird ein Aufklappen des Kniegelenks in der Frontalebene gehemmt, eine Beugung und Streckung in der Sagittalebene (Arbeitsebene) jedoch ermöglicht.

Gewaltsame Aufhebung der Bandhemmung, beispielsweise durch einen Unfall, führt zur

  • Bänderzerrung (Distorsion) oder zum
  • Bänderriss (Ruptur).

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