Fruchtpülpe
Die Fruchtpülpe oder -pulpe ist der weiche, fleischige Teil der Frucht mancher Pflanzen. Botanisch kommt die sogenannte Pulpa nur bei Bedecktsamern (Angiospermae) vor und geht aus dem Endokarp hervor.
Im Lebensmittelrecht bezeichnet die Fruchtpulpe den in Stücke geteilten oder zerdrückten, nicht jedoch zu Fruchtmark verarbeiteten Teil essbarer Früchte.
Quellen
- A. Bresinsky, D .v.Denffer, F. Ehrendorfer, H. Ziegler: Strasburger – Lehrbuch der Botanik. 32. Auflage, VEB Gustav Fischer Verlag Jena, 1983.
Weblinks
- Andere Obsterzeugnisse 2.1.2 im Österreichischen Lebensmittelbuch - Konfitüre und andere Obsterzeugnisse