Impfausweis
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Ein Impfausweis hat den Zweck, Impfungen nachzuweisen, die eine Person erhalten hat. Aus ihm ist auch ersichtlich, welche weiteren Impfungen zu welchem Zeitpunkt fällig sind. Der Impfausweis soll außerdem verhindern, dass falsche oder schon vorhandene Impfungen durchgeführt werden. Ein Impfausweis wird idealerweise bereits bei der Geburt ausgestellt.
Internationaler Impfausweis
Der Internationale Impfausweis, auch als Impfpass oder Impfbuch bzw. offiziell Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt, ist ein standardisierter kostenloser Impfausweis, der in Deutschland nach § 22 Infektionsschutzgesetz (von 1979 bis 2001 nach § 16 Bundesseuchengesetz), für jedes Neugeborene ausgestellt wird und darüber hinaus bei jedem Gesundheitsamt oder über das Deutsche Grüne Kreuz mit Sitz in Marburg erhältlich ist.
Für die Einreise in bestimmte Länder muss auf Verlangen der internationale Impfausweis vorgezeigt werden. Damit soll die unkontrollierte Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten (Tollwut, Gelbfieber usw.) unterbunden werden.
In der Schweiz ist der Impfausweis für den Empfang von weiteren Impfungen obligatorisch.