Lebendimpfstoff


Ein Lebendimpfstoff besteht im Gegensatz zum Totimpfstoff aus sehr geringen Mengen funktionsfähiger Keime. Sie sind so abgeschwächt (attenuiert), dass sie sich zwar noch vermehren, die Krankheit aber bei immunkompetenten Impflingen nicht mehr auslösen können. Verabreicht wird ein Lebendimpfstoff als Spritzimpfung (Injektion) oder als Schluckimpfung (oral). Falls es sich bei den Krankheitserregern um Viren handelt, ist die Bezeichnung „Lebendimpfstoff“ streng genommen nicht korrekt ist, da Viren keine Lebewesen sind, sie hat sich aber wie im angelsächsischen Sprachraum (beispielsweise in „Live attenuated influenza virus vaccine“, LAIV) durchgesetzt.

Vor- und Nachteile gegenüber Totimpfstoffen

Ein Vorteil ist, dass bei manchen Lebendimpfungen der Schutz nach einer Grundimmunisierung lebenslang anhält. Für immungeschwächte Personen ist er allerdings nicht geeignet. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Impfung sehr selten ähnliche Beschwerden wie die Krankheit selbst hervorruft. Sie fallen aber meist sehr schwach aus und dauern nur wenige Tage an. Im Vergleich zu früher sind die heutigen Lebendimpfungen sehr gut verträglich. (Die in Europa aufgegebene Polio-Schluckimpfung hatte in extremen Einzelfällen gar dauerhafte Lähmungen im Sinne einer Impfpoliomyelitis ausgelöst.)

Schwangerschaft und Stillzeit

Nach aktuellen Empfehlungen des in Deutschland dafür zuständigen Robert-Koch-Instituts sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen ab drei Monaten vor einer und während der gesamten Schwangerschaft kontraindiziert. Dagegen können fällige Impfungen mit Totimpfstoffen den werdenden Müttern im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft bedenkenlos verabreicht werden; im ersten Drittel sollten zum Ausschluss jeglichen Risikos für das Kind dagegen nur diejenigen Totstoff-Impfungen vorgenommen werden, die individuell dringend indiziert sind. In der anschließenden Stillzeit sind Impfungen generell ohne Beschränkungen möglich. [1]

Lebendimpfstoffe

Unterschiedliche Lebendimpfstoffe bzw. Totimpfstoffe können simultan verabreicht werden. Bei nicht gleichzeitiger Impfung soll der Abstand zwischen zwei Lebendimpfungen allerdings mindestens vier Wochen betragen. Totimpfstoffe oder eine Kombination mit ihnen betrifft dies nicht.

Quellen