Nothospecies
Als Nothospecies oder Hybridart bezeichnete man in der botanischen Nomenklatur eine Hybride zwischen zwei Arten.[1] Hybridarten werden durch Binomen bezeichnet, wobei der Gattungsname durch ein Malzeichen (×) vom Artepitheton getrennt ist. Alternativ werden Hybridarten auch durch eine Formel angegeben, wobei die Binomen der Elternarten durch ein Malzeichen getrennt sind.[2] Hybridformen unterhalb der Nothospecies, also unterhalb der Artebene, werden Nothomorphe genannt.
Beispiel
Die Hybride aus Sichelklee (Medicago falcata) und Luzerne (Medicago sativa) ist die Nothospecies Bastard-Luzerne (Medicago × varia oder Medicago falcata × Medicago sativa).