Rohrglanzgras


Rohrglanzgras

Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)

Systematik
Monokotyledonen
Commeliniden
Ordnung: Süßgrasartige (Poales)
Familie: Süßgräser (Poaceae)
Gattung: Glanzgräser (Phalaris)
Art: Rohrglanzgras
Wissenschaftlicher Name
Phalaris arundinacea
L.
Blattgrund (im Gegensatz zu dem des Schilfrohres haarlos)

Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea L.), auch Havelmielitz genannt, ist eine dem Schilfrohr ähnelnde, aber wesentlich kleinere Pflanzenart aus der Familie der Süßgräser.

Beschreibung

Vegetative Merkmale

Das Rohrglanzgras erreicht eine Wuchshöhe von 0,5 bis 2,0 m und hat ein fleischiges, mit unterirdischen Ausläufern versehenes Wurzelsystem.

Das jüngste Blatt ist meistens gerollt. Die derben Blattspreiten der älteren Blätter sind über 15 mm breit, ungerieft und kahl. Sie besitzen mehr oder weniger deutliche Queradern. Der Blattgrund ist ohne Öhrchen und hat ein schmutzigweißes, großes, in eine Spitze hochgezogenes Blatthäutchen (im Gegensatz zum Haarkranz des Schilfrohres). Die Blattscheiden sind offen, kahl und mit deutlichen Queradern versehen.

Generative Merkmale

Die Blüten des Rohrglanzgrases sind 10 bis 20 cm lange allseitswendige echte Rispen. Während der Blüte ist die Rispe gespreizt, sonst jedoch zusammengezogen. Auf der untersten Spindelstufe kommen immer zwei Äste vor. Schilfrohr und Landreitgras haben hier mehrere Äste und das Gemeine Knaulgras nur einen Ast. Die unbegrannten, einblütigen und lanzettlichen Ährchen des Rohrglanzgrases stehen büschelig gehäuft zusammen. Jedes Ährchen hat vier gekielte Hüllspelzen. Die Deckspelzen sind glänzend.

Die Blütezeit reicht von Juni bis Juli.

Ökologie

Die Blüten sind windblütig vom „langstaubfädigen Typ“.[1]

Ausbreitungseinheiten sind die von der Deck- und Vorspelze umgebenen Karyopsen; sie verbreiten sich als Ballonflieger; daneben findet Zufallsverbreitung durch Weidetiere statt und wegen der unter den Spelzen vorhandenen Luft auch Schwimmausbreitung.[1]

Vegetative Vermehrung erfolgt reichlich durch die langen unterirdischen Ausläufer. Dadurch bilden sich oft große Bestände aus, die von einer einzigen Pflanze abstammen.[1]

Vorkommen

Das Rohrglanzgras ist in den gemäßigten Breiten Europas, Asiens und Nordamerikas heimisch, geht aber kaum über Höhen von 1.500 m NN. Es wächst oft in großen Trupps an oder in fließenden, sauerstoffreichen Gewässern, verträgt aber kein stagnierendes Wasser. Das Rohrglanzgras bevorzugt kräftige Standorte und deshalb besonders nährstoffreiche Ton- und Schlammböden (Auwaldböden). Gelegentlich kommt es auch auf trockenen Standorten vor, diese dürfen jedoch nicht verdichtet, zu nährstoffarm oder zu rohhumusreich (sauer) sein. Es ist eine lichtliebende, jedoch auch Halbschatten vertragende Art.

Kultursorten

Für tiefgründige, feuchte Standorte wurden Kultursorten des Rohrglanzgrases gezüchtet. Als massenwüchsiges Mähgras ist es sehr ertragreich, bildet jedoch nur ein verhältnismäßig grobes, früher als Pferdeheu bezeichnetes Futter. Rohrglanzgras hat eine frühe Schnittreife.

Das Rohrglanzgras wird bereits seit etwa 1600 als Zierpflanze in der weißgestreiften Gartenform 'Picta' kultiviert.

Rohrglanzgras ist Gramin-haltig. Wegen der schädlichen Wirkung, die Gramin auf grasende Nutztiere wie z. B. Schafe hat, wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte Gramin-arme Kultursorten gezüchtet. Anders als häufig angenommen ist nicht DMT für das Verenden von Weidetieren verantwortlich.

Energiepflanze

Rohrglanzgras gilt als Energiepflanze mit hohem Biomasseertrag.[2] Als Brikett oder Pellet kann es zur klimafreundlichen Verbrennung dienen.[2]

Rechtslage

In Deutschland unterliegt Rohrglanzgras nicht dem BtMG. Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald es für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[3][4] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[5][6]

Quellen

  • Werner Rothmaler [Begr], Rudolf Schubert, Klaus Werner, Hermann Meusel (Hrsg.): Exkursionsflora für die Gebiete der DDR und der BRD. Band 2: Gefäßpflanzen. 13. Auflage. Volk und Wissen, Berlin 1983, ISBN 3-06-012539-2.
  • Herbert Hesmer, Jürgen Meyer: Waldgräser. 2. Auflage. M. u. H. Schaper, Hannover 1950.
  • K. Dörter: Süßgräser, Riedgras- und Binsengewächse. 2. Auflage. Urania-Verlag Leipzig/Jena/Berlin 1977.
  • J. Krejča: Aus unserer Natur (Pflanzen). 1. Auflage. Deutscher Landwirtschaftsverlag, Berlin 1978 (jetzt ISBN 3-570-09856-7).
  • Robert Zander (Begr.), Fritz Encke, Günther Buchheim, Siegmund Seybold: Handwörterbuch der Pflanzennamen. 12. Auflage. Deutscher Landwirtschaftsverlag, Berlin 1981 (entspr. Eugen Ulmer, Stuttgart 1980, ISBN 3-8001-5017-4).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2
  2. 2,0 2,1 Michael Pankratius. Die Zukunft vom Acker, Abgerufen am 6. April 2010.
  3. Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage. Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  4. ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
  5. Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. Abgerufen am 25. Juli 2011.
  6. Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.

Weblinks

Commons: Rohrglanzgras – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

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