Wildfrucht


Wildfrucht ist ein von Lebensmittelherstellern geprägter Begriff. Er wird zum Beispiel bei Marmeladen, Früchtetees, Bonbons, Müsliriegeln, Likören und Tierfutter benutzt, um die Fruchtanteile der Inhaltsstoffe als „wild gewachsen“ und „naturbelassen“ zu kennzeichnen. Intention ist die rein begriffliche Abgrenzung zur kultivierten Frucht, ohne sie in der Rezeptur des jeweiligen Produktes tatsächlich anzuwenden. Dies ist auch nicht vorgeschrieben.

Zu den Wildfrüchten zählen Walderdbeere, Himbeere, Brombeere, Heidelbeere (Blaubeere), Multbeere, Preiselbeere, Holunder, Hagebutte, Schlehe, Sanddorn, Kornelkirsche, „Wildapfel“, Buchecker, Marone (Esskastanie), Haselnuss, „Wildmango“ und andere.

Zur Herstellung von Wildfrucht-Marmeladen (-Konfitüren, -Gelees), -Bonbons und -Likören werden vorwiegend dunkle Beerensorten bevorzugt. Bei Wildfrucht-Teemischungen spielen dagegen rote Wildfrüchte eine dominierende Rolle. Müsli-Wildfruchtriegel enthalten neben Wildbeeren in der Regel auch Nüsse. Beim Wildfrucht-Tierfutter ist der Anteil an Bucheckern, Nüssen und Kastanien bedeutend.

Merkmal aller Wildfrucht-Produkte ist ihr starkes Früchtearoma, das gleichermaßen Geruchs- und Geschmackssinn anspricht.