Blauender Kahlkopf



Blauender Kahlkopf

Blauender Kahlkopf (Psilocybe cyanescens)

Systematik
Klasse: Agaricomycetes
Unterklasse: Agaricomycetidae
Ordnung: Champignonartige (Agaricales)
Familie: Träuschlingsverwandte (Strophariaceae)
Gattung: Kahlköpfe (Psilocybe)
Art: Blauender Kahlkopf
Wissenschaftlicher Name
Psilocybe cyanescens
Wakef.

Der Blauende Kahlkopf (Psilocybe cyanescens), auch Blaugrünfleckender oder Blaufärbender Kahlkopf genannt, ist eine Pilzart aus der Familie der Träuschlingsverwandten. Wegen der klebrigen Hutoberfläche sind auch Trivialnamen mit der Bezeichnung Klebkopf gebräuchlich. Der in Deutschland seltene Pilz wächst an Ruderalstandorten, blaut an Druckstellen und enthält halluzinogene Inhaltsstoffe.

Merkmale

Der Blauende Kahlkopf bildet relativ robuste, in Hut und Stiel gegliederte Fruchtkörper mit zentral stehendem Stiel. Der Hut wird 1–7 cm breit ist zunächst kegelförmig, später flach und gewellt. Seine Oberfläche ist in feuchtem Zustand braun lederfarben und leicht klebrig, trocken fahl weiß oder gelblich bis ockerbraun. Die Lamellen haben eine zimt-, kastanien- oder graubraune, manchmal fast umbrabraune Farbe mit blasserer Schneide, sie sind ausgebuchtet angewachsen. Der 5–8 cm lange und 2–5 mm starke Stiel ist relativ steif und weißlich, im Alter kann er sich von der Basis her blau verfärben. Das Velum netzartig, dünn und weißlich. Der Fruchtkörper riecht dumpf und kartoffelartig oder nach Mehl. Im Alter verfärbt sich der Pilz an Druckstellen blaugrün.

Ökologie

Der Blauende Kahlkopf besiedelt als Saprobiont verrottende Holz- und Pflanzenreste, er kommt auf ruderalen Standorten, an lichten Waldwegen und in Parkanlagen vor, seine Vorkommen sind unstet.

Verbreitung

Der Blauende Kahlkopf kommt in Nordamerika, Nordafrika und Europa vor. In Europa wurden Funde aus Sardinien, Serbien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien, der Schweiz, Tschechien und Deutschland berichtet. In Deutschland kommt die Art selten vor.

Bedeutung

Der Blauende Kahlkopf wirkt aufgrund seines Psilocybin- und Psilocin-Gehalts halluzinogen und kommt deshalb als Speisepilz nicht in Frage. Wegen diesen Inhaltsstoffen ist der Besitz und Handel von Pilzen jener Art nach dem Betäubungsmittelgesetz in der BRD und den meisten anderen europäischen Ländern untersagt.

Quellen

  • Andreas Gminder, Armin Kaiser, German Josef Krieglsteiner: Ständerpilze: Blätterpilze II (Hell- und Dunkelblättler). In: G. J. Krieglsteiner (Hrsg.): Die Großpilze Baden-Württembergs. Band 4. Eugen Ulmer, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-8001-3281-2.

Weblinks

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