Neohesperidin-Dihydrochalkon
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Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Neohesperidin-Dihydrochalkon | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C28H36O15 | |||||||||
Kurzbeschreibung |
gelber Feststoff[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 612,59 g·mol−1 | |||||||||
Schmelzpunkt |
156–158 °C [1] | |||||||||
Löslichkeit | ||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Neohesperidin-Dihydrochalkon (NHDC) (E 959) ist ein kalorienfreier Süßstoff, welcher eine in etwa 400–600 mal stärkere Süßkraft als Zucker besitzt und seit 1994 in Deutschland zugelassen ist. Er hat die Eigenschaft, die Wirkung anderer Süßstoffe zu verstärken. Der Stoff wird aus den in Zitrusfrüchten vorkommenden Flavonoiden Neohesperidin bzw. Naringin hergestellt[3]. Er hat eine hohe Hitzebeständigkeit, ist sehr gut lagerfähig und hat einen Lakritz- bzw. Mentholnachgeschmack, der durch die Mischung mit anderen Süßstoffen in Lebensmitteln überdeckt wird. Der Stoff wird unverdaut mit dem Urin wieder ausgeschieden.
Er wird z. B. in Getränken, Kaugummi, Halbfettmargarine, Eiscreme und Arzneimitteln verwendet.
Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Die Europäische Union schreibt eine akzeptable tägliche Höchstdosis (ADI-Wert) von 5 mg/kg Körpergewicht täglich vor. In den USA trägt er den GRAS-Status (generally recognized as safe).