Ziergeflügel


Als Ziergeflügel bezeichnet man exotische Land- und Wasservögel, die als Blickfang in Parks (beispielsweise der Pfau) oder in Volieren gehalten werden. Das Ziergeflügel umfasst Hühnervögel, Wildtauben und Wasserziergeflügel.[1]

Die Ziergeflügelhaltung begann schon im 17. Jahrhundert und beschränkte sich anfangs auf die Schlossgärten der Aristokratie und bejagbare Tiere, wie den Fasan. Später wurde sie populärer und auch botanische Gärten und Zoos hielten Ziergeflügel, um ihre Anlagen attraktiver zu gestalten. Schließlich nahmen sich auch Hobbyzüchter der halb domestizierten Vogelarten an und züchteten zum Teil auch Mutationsformen dieser Arten. So sind der Schwarzflügelpfau, der Weiße Pfau und der Gescheckte Pfau Mutationen des Blauen Pfaues; der Lutino-Fasan und die Zimtfarbenen, Lachsroten und Dunklen Goldfasane sind Mutationen des Goldfasanes; bei Mandarinente und Diamanttaube finden sich farbliche Abweichungen.[2]

Zoos und botanische Gärten betrachten heute die Haltung nicht heimischer Arten kritischer, da sich aus Gefangenschaftsflüchtlingen oder in Freiflug gehaltenen Ziervögeln verwilderte Populationen entwickelt haben, denen man heute zunehmend ablehnend gegenübersteht. Zu diesen Neozoen genannten, in Freiheit sich vermehrenden Vogelarten, die auf die Haltung als Ziergeflügel zurückgehen, gehören in Europa die Nilgans und die Mandarinente.

Artenschutz und Arterhaltung sind heute wichtige Bemühungen der Ziergeflügelhaltung. Der Verzicht auf Wildfänge und Massenimporte sind wichtige Grundsätze und wurden 1992 in der Resolution zum Problem Artenschutz des Verbandes der Ziergeflügelzüchter im BDRG verankert.[3] Einige Züchter veröffentlichen ihre Beobachtungen und beteiligen sich an wissenschaftlichen Arbeiten, andere züchten spezielle Arten und stellen die Tiere im Rahmen von Auswilderungsprogrammen zur Verfügung.[4] Auf Wildfänge und Massenimporte wird verzichtet.

Nicht alle Vogelarten eignen sich zur Ziergeflügelhaltung. Der Verband zur Arterhaltung von Zier- / Wildgeflügel (VZI) e.V. im BDRG unterscheidet folgende Kategorien:

Hühnerartiges Ziergeflügel
Ziertauben
Wasserziergeflügel

Einzelnachweise

  1. Reber 2009, S.9
  2. Reber 2009, S. 9, S. 51, S. 53
  3. Artenschutz - Resolution zum Problem Artenschutz des Verbandes der Ziergeflügelzüchter im BDRG, abgerufen am 14. September 2012
  4. Reber 2009, S. 9

Literatur

  • Ulrich Reber: Leitfaden der Ziergeflügelhaltung (= Expertenwissen Geflügelzucht). Oertel+Spörer, Reutlingen 2009, ISBN 978 3886275465(?!) – (Inhalt [abgerufen am 14. September 2012]).
  • Schweizerischer Rassegeflügelzucht-Verband (SRGV): Richtlinien zur Haltung von Ziergeflügel. 2007 (PDF-Datei, ee-entente.com, abgerufen am 14. September 2012)

Weblinks

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