Herpesvirusinfektion des Pferdes
Herpesvirusinfektionen bei Pferden werden durch verschiedene Herpesviren ausgelöst. Wirtschaftlich am bedeutendsten ist die Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1).
Equines Herpesvirus 1 (EHV-1) und 4 (EHV-4)
Infektionen des Equinen Herpesvirus 1 lösen eine Rhinopneumonitis (Entzündung der Atemwege) oder den Virusabort der Stuten aus. Equines Herpesvirus 4 kann ebenfalls eine Rhinopneumonitis verursachen, jedoch keinen Virusabort. Die Viren gelangen über die Nase (Tröpfcheninfektion) in das Tier. Sie sind weit verbreitet und vielerorts endemisch, so dass es häufig zu Reinfektionen kommt. Zu respiratorischen Erkrankungen kommt es meist nur bei Jungtieren oder geschwächten Tieren. Der Virusabort tritt in der Spätträchtigkeit auf.
Rhinopneumonitis
Die Erkrankung manifestiert sich vor allem in den oberen Luftwegen (Rhinitis, Pharyngitis), unter Umständen auch in einer Lungenentzündung. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage. Sie äußert sich mit Fieber (bis 40,5 °C). Dazu kommen meist Husten sowie Nasen- und Augenausfluss. Zu dem kommt es zu einer vorübergehenden Neutropenie und Lymphopenie. Die Krankheit heilt meist in 2 (bis 5) Wochen aus. Unter Umständen kann es zu einer bakteriellen Sekundärinfektion kommen.
Virusabort der Stuten
Infizieren sich trächtige Stuten mit dem Virus, kann es zwischen dem siebten und elften Monat der Tragezeit zu einem Abgang des Fohlens kommen. EHV 1 greift die Schleimhäute der Gebärmutter und Plazenta an, so dass das Ungeborene nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden kann und abstirbt. Zudem kann es zur Geburt lebensschwacher Fohlen kommen, die dann meist kurz nach der Geburt verenden.
Paralytisches Syndrom
In seltenen Fällen kann EHV-1 auch zu neurologischen Erkrankungen führen. Infolge einer Myelitis (Entzündung des Rückenmarks) kommt es zu Lähmungen der Hintergliedmaßen.
Prophylaxe
Bei Krankheitsfällen ist darauf zu achten, dass die betroffenen Tiere isoliert werden und unnötiger Kontakt zu Menschen vermieden wird. Wer direkt Kontakt zu den erkrankten Pferden hatte, sollte andere Ställe nicht betreten. Die Quarantäne ist bis drei Wochen nach Abklingen der akuten Infektion aufrecht zu halten.
Wichtigstes Bekämpfungsmittel ist die vorbeugende Impfung (Vakzinierung), wobei sowohl ein Lebend- als auch Totimpfstoff verfügbar sind. Die Impfstoffe lösen zwar eine Antikörperbildung aus, können aber Reinfektionen mit Feldviren nicht vollständig verhindern. Jedoch verläuft die Krankheit bei geimpften Pferden meist harmlos, Virusaborte treten nicht auf. Zu beachten ist, dass der Impfschutz nur maximal 9 Monate anhält, die Immunität der Schleimhäute ist meist deutlich kürzer. Deshalb ist die Impfung alle 6 Monate zu wiederholen. Trächtige Stuten sollten im 3./4. Trächtigkeitsmonat zum ersten Mal, im 7./8. Trächtigkeitsmonat erneut geimpft werden.
Equines Herpesvirus 2 (EHV-2)
Das Equine Herpesvirus 2 ist weit verbreitet und kommt auch ohne spezifische Krankheiten bei Pferden vor. Es wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren übertragen. Erkrankungen durch das Virus manifestieren sich als Keratokonjunktivitis (Entzündung der Bindehaut und Hornhaut des Auges) und Erkrankungen der oberen Luftwege.
Equines Herpesvirus 3 (EHV-3)
Das Equine Herpesvirus 3 löst eine gutartige Genitalinfektion aus die auch als Koitalexanthem oder Bläschenausschlag bezeichnet wird. Die Übertragung erfolgt über den Deckakt (Deckseuche). Symptome sind stecknadelkopf- bis erbsengroße Bläschen, Pusteln oder Erosionen des Scheidenvorhofs bzw. des Penis oder der Vorhaut. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und müssen daher aus der Zucht ausgeschlossen werden.
Nach dem § 16 Tierseuchengesetz (Österreich) ist der Bläschenausschlag der Pferde eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Siehe auch
- Pferdekrankheit
Literatur
Rolle/Mayr: Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenlehre, 7. Auflage 2002, Enke, ISBN 3777317950