Liste der Schutzgebiete in Baden-Württemberg


Irisblüte im Eriskircher Ried

Die Liste der Schutzgebiete in Baden-Württemberg enthält die Statistik aller Schutzgebiete (Stand 19. Oktober 2011) des deutschen Bundeslands Baden-Württemberg.

Naturschutzgebiete

Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.

In Baden-Württemberg sind 1.036 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 86.281,07 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 2,41 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Zwölf Schutzgebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 262 31.549,24 3,38
Regierungsbezirk Karlsruhe 218 19.869,71 2,87
Regierungsbezirk Stuttgart 255 14.973,50 1,42
Regierungsbezirk Tübingen 301 19.180,76 2,15
Baden-Württemberg, gesamt 1.036 86.281,07 2,41

→ Siehe Hauptartikel: Liste der Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg

Landschaftsschutzgebiete

Argen-Steilufer oberhalb Gießenbrücke

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

In Baden-Württemberg sind 1.451 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 811.349,17 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 22,70 Prozent an der Fläche des Bundeslandes.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 242 172.304,68 18,43
Regierungsbezirk Karlsruhe 290 184.871,95 26,72
Regierungsbezirk Stuttgart 584 232.720,20 22,04
Regierungsbezirk Tübingen 335 203.310,03 22,80
Baden-Württemberg, gesamt 1.451 811.349,17 22,70

→ Siehe Hauptartikel: Liste der Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg

FFH-Gebiete

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.

In Baden-Württemberg sind 300 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 426.223,94 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 11,93 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Vierzig FFH-Gebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 75 131.397,09 14,06
Regierungsbezirk Karlsruhe 71 93.812,68 13,56
Regierungsbezirk Stuttgart 69 92.286,89 8,74
Regierungsbezirk Tübingen 85 94.058,93 10,55
Baden-Württemberg, gesamt 300 426.223,94 11,93

Vogelschutz-Gebiete

Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der EU – aktuell gilt die Richtlinie in der Fassung 2009/147/EG – gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäisches Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzungen seitens der EU-Mitgliedsstatten teils nur sehr langsam voran ging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.

In Baden-Württemberg sind 101 Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 397.044,05 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 11,11 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Elf Schutzgebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 34 181.973,33 19,47
Regierungsbezirk Karlsruhe 23 41.762,43 6,04
Regierungsbezirk Stuttgart 21 69.152,55 6,55
Regierungsbezirk Tübingen 23 83.744,00 9,39
Baden-Württemberg, gesamt 101 397.044,05 11,11

Naturdenkmäler

Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis zu fünf Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Das Naturdenkmal wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein, zum Beispiel markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

Einzelobjekte

In Baden-Württemberg sind 8.227 Einzelgebilde mit einer Gesamtfläche von 7,36 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von weniger als ein Prozent an der Fläche des Bundeslandes.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 1.577 0,15 < 0,01
Regierungsbezirk Karlsruhe 1.391 5,02 < 0,01
Regierungsbezirk Stuttgart 2.752 0,07 < 0,01
Regierungsbezirk Tübingen 2.507 1,11 < 0,01
Baden-Württemberg, gesamt 8.227 7,36 < 0,01

Flächennaturdenkmäler

In Baden-Württemberg sind 6.220 Flächennaturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 10.558,46 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 0,30 Prozent an der Fläche des Bundeslandes.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 510 589,45 0,06
Regierungsbezirk Karlsruhe 329 4.644,78 0,67
Regierungsbezirk Stuttgart 4.131 4.165,56 0,39
Regierungsbezirk Tübingen 1.250 1.133,70 0,13
Baden-Württemberg, gesamt 6.220 10.558,46 0,30

Naturparks

Ein Naturpark ist ein geschützter, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandener Landschaftsraum. Diese wertvolle Kulturlandschaft soll in ihrer heutigen Form bewahrt und gleichzeitig touristisch vermarktet werden. Diese Bestimmung variiert in Deutschland, soweit durch Bundesrecht zugelassen (§ 22 Abs.4 Bundesnaturschutzgesetz, vor allem hinsichtlich der Ausweisung, Feststellung oder Anerkennung als Naturpark, in den einzelnen Bundesländern nach Maßgabe des dortigen Naturschutzrechts. Naturparks unterliegen in Deutschland einem gesetzlich reglementierten Gebietsschutz, der Teil des Naturschutzrechts ist.

In Baden-Württemberg sind elf Naturparks mit einer Gesamtfläche von rund 11.475 Quadratkilometer (km²) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von weniger als 32,11 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Vier Naturparks erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke.

Naturpark Quadratkilometer [km²] Regierungsbezirke
Naturpark Neckartal-Odenwald 1.292 Karlsruhe, Stuttgart
Naturpark Obere Donau 857 Freiburg, Tübingen
Naturpark Schönbuch 156 Stuttgart, Tübingen
Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald 904 Stuttgart
Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord 3.750 Freiburg, Karlsruhe
Naturpark Stromberg-Heuchelberg 328 Karlsruhe, Stuttgart
Naturpark Südschwarzwald 3.330 Freiburg
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 3 549.113,58 58,75
Regierungsbezirk Karlsruhe 3 371.665,45 53,72
Regierungsbezirk Stuttgart 3 116.301,33 11,02
Regierungsbezirk Tübingen 2 100.535,19 11,27
Baden-Württemberg, gesamt 11 1.147.496,36 32,11

Bannwälder

Hinweisschild „Bannwald“

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Wald­stück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Kein Bannwald ist das forstliche Sperrgebiet (befristet gesperrtes Waldstück).

In Baden-Württemberg sind 130 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von 8.855,35 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 0,25 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 26 1.960,22 0,21
Regierungsbezirk Karlsruhe 36 2.343,20 0,34
Regierungsbezirk Stuttgart 23 1.090,27 0,10
Regierungsbezirk Tübingen 45 3.461,12 0,39
Baden-Württemberg, gesamt 130 8.855,35 0,25

Schonwälder

Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert:[1]

„Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.“

In Baden-Württemberg sind 371 Schonwälder mit einer Gesamtfläche von 18.186,28 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 0,51 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Zwei Schonwälder erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg 139 5.562,49 0,60
Regierungsbezirk Karlsruhe 65 6.006,82 0,87
Regierungsbezirk Stuttgart 104 3.707,32 0,35
Regierungsbezirk Tübingen 63 2.910,66 0,33
Baden-Württemberg, gesamt 371 18.186,28 0,51

Biosphärenreservate

Wacholderheide im Biosphärenreservat Schwäbische Alb

Ein Biosphärenreservat ist ein Schutzgebiet, das für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist oder eine Besonderheit aufweist. Es geht daher in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, für welche die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) zuständig ist, und nicht um Natur- oder Landschaftsschutz.

In Baden-Württemberg sind zwei Biosphärenreservate mit einer Gesamtfläche von 85.269,41 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 2,39 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Ein Reservat erstreckt sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe ist es auf Landesebene doppelt enthalten.

  • Biosphärengebiet Schwäbische Alb (2009)
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%)
Regierungsbezirk Freiburg - - -
Regierungsbezirk Karlsruhe - - -
Regierungsbezirk Stuttgart 1 12.790,41 1,21
Regierungsbezirk Tübingen 1 71.626,31 8,03
Baden-Württemberg, gesamt 2 85.269,41 2,39

Quellen

  1. Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

Weblinks