Brillensalamander



Brillensalamander

Salamandrina terdigitata

Systematik
Klasse: Lurche (Amphibia)
Ordnung: Schwanzlurche (Caudata)
Überfamilie: Salamanderverwandte (Salamandroidea)
Familie: Echte Salamander (Salamandridae)
Gattung: Brillensalamander
Art: Brillensalamander
Wissenschaftlicher Name der Gattung
Salamandrina
Fitzinger, 1826
Wissenschaftlicher Name der Art
Salamandrina terdigitata
(Lacépède, 1788)

Der Brillensalamander (Salamandrina terdigitata) ist ein landbewohnender Schwanzlurch in Italien und stellte lange die einzige Art der Gattung Salamandrina dar. Mittlerweile werden allerdings eine südliche und eine nördliche Art (Salamandrina terdigitata und S. perspicillata; vergleiche Fotos in den Weblinks) unterschieden.

Übersicht

Es handelt sich um ein bis zu 10 Zentimeter langes, schlankes Tier mit fast rundem Schwanz. Der Rücken ist matt schwarz, der Bauch hell mit dunklen Flecken. Schwanz und Füße sind an der Unterseite feuerrot.

Dieser nachtaktive Salamander verbringt den Tag unter Steinen oder Moos am Rand von kleineren Fließgewässern. Nachts geht er mit Hilfe seiner klebrigen Zunge auf die Jagd nach Würmern und kleinen Insekten. Die kalte Jahreszeit wird, zumindest im Norden des Verbreitungsgebietes, in Winterstarre verbracht.

Verbreitung des Brillensalamanders

Seinen deutschen Namen verdankt er einer brillenförmigen, rot-gelben Zeichnung über den Augen, seinen wissenschaftlichen Namen der Tatsache, dass er an den Hinterfüßen nur je vier Zehen hat (vergleiche: Sibirischer Winkelzahnmolch).

Der Brillensalamander kommt endemisch nur im italienischen Apennin-Gebirge von Ligurien bis Kalabrien vor. Man findet ihn in der Regel zwischen 200 und 700 Metern über Normalnull, selten auf Meeresspiegelniveau oder bis 1500 Metern NN (Monte Pollino). Der Brillensalamander ist gesetzlich geschützt. Durch Verschmutzung der Gewässer und Landschaftsveränderungen sind die Populationen in manchen Gebieten gefährdet.

Gesetzlicher Schutzstatus

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL): Anhänge II und IV (es sind eigens Schutzgebiete auszuweisen / streng zu schützende Art)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): streng geschützt

Weblinks

Commons: Brillensalamander – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

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