Tierversuch


Die Wistar-Ratte, ein häufig verwendeter Modellorganismus.

Tierversuche sind wissenschaftliche Experimente an oder mit lebenden Tieren. Man spricht auch von „Versuchstieren“.

Ziele von Tierversuchen sind der Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung und die Entwicklung und Erprobung neuer Therapiemöglichkeiten in der Medizin. Es wird geschätzt, dass weltweit im Jahr 2005 zwischen 58 und 115 Millionen Wirbeltiere – vor allem Zuchtformen der Hausmäuse und der Wanderratten, aber auch Zebrafische, Goldhamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Frettchen, Hunde und Primaten – für Tierversuche verwendet wurden.[1] Viele Versuchstiere sterben während der Experimente oder werden anschließend getötet. Die Aussagekraft von manchen Tierversuchen und die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen an sich ist umstritten.

Die Forschung mit Versuchstieren wird in Universitäten und Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen und Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Die meisten Tiere werden eigens für Forschungszwecke gezüchtet, nur sehr wenige werden dafür aus der freien Wildbahn gefangen.

Definition und rechtliche Grundlagen

Europa

Die Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union beruht auf der Richtlinie 86/609 aus dem Jahr 1986. Diese soll den 1959 von dem Zoologen William Russel und dem Mikrobiologen Rex Bruch erwähnten „Drei-R-Regeln“ (Reduction, Refinement, Replacement) zum Durchbruch verhelfen.

  • Reduction steht für das Ziel der Reduzierung der für die Versuche benötigten Tiere.
  • Refinement meint die Verbesserung im Sinne einer Verminderung von Schmerz und Stress für die Tiere und
  • Replacement meint den Ersatz von Tieren sooft als möglich durch In-vitro-Tests oder In-silico-Tests (wörtlich „in Silizium“), also Computermodelle.[2]

Deutschland

Kontroverse um Tierversuche im Deutschen Kaiserreich bis hin zum Reichstierschutzgesetz 1933

Ein wichtiges Anliegen für die frühe Tierschutzbewegung im deutschen Kaiserreich war neben der Anlage von Tierheimen insbesondere auch ein Verbot der Vivisektion, der Tierversuche. Prominente Vorreiter wie Richard Wagner forderten neben der Abschaffung von Tierversuchen, die für Wagner und viele seiner Anhänger zusammen mit dem rituellen Schächten „das Böse und das Jüdische“[3] in Reinstform symbolisierten, auch eine Abkehr vom Fleischverzehr. Bis auf den „Gossler-Erlaß“ 1885 in Preußen, der die vorhandenen Bestimmungen moderat verschärfte, wurden Initiativen zum Tierschutz regelrecht ignoriert. Tierschutzanliegen fanden Zuspruch bei Antisemiten und Deutschnationalen wie auch bei Lebensreformern, die eine Abkehr von der modernen, „jüdischen“ Wissenschaft hin zu einer deutschen Volks- und Naturmedizin forderten. Von 1871 bis 1933 wuchsen die Tierschutzorganisationen von etlichen Dutzend auf über 700 verschiedenen Vereine und Organisationen an.


Dieses Anliegen wurde vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit großem propagandistischem Aufwand in die Tat umgesetzt.[4][5] Für die Nationalsozialisten war der Tierschutz damit ein willkommenes populäres Thema – auch weil Pelzhändler wie praktische und akademische Mediziner und Biologen vielfach Juden waren, und mit Tierschutzargumentationen nicht nur deren berufliche Existenz in Frage zu stellen, sondern über das Verbot des religiös bedingten Schächtens hinaus auch ihr kulturelles Leben unter Druck zu setzen war. Nach der Machtübernahme 1933 wurde bereits ab dem 1. April 1933 mit Hochdruck und unter intensiver Mitarbeit der Tierschutzverbände an einem pathozentrischen Tierschutzgesetz gearbeitet.

Am 16. August 1933, über drei Monate vor Erlass des Reichstierschutzgesetzes, hatte Hermann Göring in seiner Funktion als preußischer Ministerpräsident die „Vivisektion an Tieren aller Art für das gesamte preußische Staatsgebiet“ per Erlass als verboten erklärt. Die gleichzeitige Androhung von KZ-Lagerhaft für Tierexperimentatoren im Rahmen einer Radioansprache war eine der ersten öffentlichen Erwähnungen der Konzentrationslager und stellte Tiertester mit hochrangigen politischen Gegnern des Regimes auf eine Stufe.[5] Es blieb allerdings nicht bei einem kompletten Verbot der Tierversuche, es wurden aber signifikante Restriktionen und ein externes Genehmigungsverfahren eingeführt. Die Tierschutzverbände wurden bei den Genehmigungsverfahren nicht beteiligt und nach 1933 gleichgeschaltet.

Der nationalsozialistische Tierschutzgedanke gewährte ausgewählten Tieren als Bestandteil einer arisch-naturverbundenen Volksgemeinschaft Schutz, welcher Opfern von Menschenversuchen mit oft tödlichem Ausgang nicht zugesprochen wurde.

Rechtliche Situation

Das Reichsnaturschutzgesetz von 1933 wurde nach 1945 bzw. 1954 in beiden deutschen Staaten weiterbenutzt, in Westdeutschland fast unverändert bis 1972. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Tierschutzgesetz, insbesondere §§7-10a[6].

Nach § 1 des deutschen Tierschutzgesetzes werden Tiere als „Mitgeschöpfe“ anerkannt und das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund ist verboten. Tierversuche werden in §§ 7–9 Tierschutzgesetz geregelt. Darin werden zunächst Grundsätze für Tierversuche festgelegt (Definition; Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden; ethische Vertretbarkeit, Unerlässlichkeit für das wissenschaftliche Forschungsvorhaben). Laut § 7 dürfen Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, zum Erkennen von Umweltgefährdungen, zur Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit und im Rahmen der Grundlagenforschung zugefügt werden.[7]

Tierversuche im Sinne des deutschen Tierschutzgesetzes sind Versuche an lebenden Tieren. Die Tötung eines Tieres, um zum Beispiel an seinen Organen oder Gewebe Versuche durchzuführen, ist also kein Tierversuch im gesetzlichen Sinne.

Laut § 7 des deutschen Tierschutzgesetzes sind Tierversuche „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken“, die „mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere“ einhergehen können. Auch die Veränderung des Erbguts von Tieren fällt unter den Begriff Tierversuch, „wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können“.[7]

Nach § 8 sind Tierversuche bei Wirbeltieren generell genehmigungspflichtig, außer die Durchführung erfolgt aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, richterlichen Anordnung, zu Zwecken der Impfung, der Blutentnahme oder sonstiger diagnostischer Maßnahmen. Nach § 8a müssen diese ausgenommenen Fälle, wie auch Tierversuche an Dekapoden und Cephalopoden, der zuständigen Landesbehörde nur angezeigt werden. Im Tierschutzgesetz wird detailliert geregelt, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind. So muss z. B. detailliert wissenschaftlich begründet werden, warum man diesen Versuch unbedingt am Tier durchführen muss. Außerdem sind natürlich Nachweise über eine geeignete personelle, räumliche und organisatorische Ausstattung vorzulegen. Bestimmte Versuchsvorhaben sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sie müssen aber bei der Behörde in entsprechender Form angezeigt werden. Dabei handelt es sich zum einen um Versuche, die durch nationale Gesetze oder Rechtsakte der Europäischen Union vorgeschrieben sind, zum anderen um Versuche, die mit keinen Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sind (z. B. Blutabnahme zur Gewinnung von Zellen für Zellkulturen). Aufgrund des verstärkten Einsatzes tierversuchsfreier Testmethoden sinkt der Anteil von durch Rechtsvorschriften durchgeführten Tierversuchen tendenziell seit Jahren: Im Jahr 1991 lag ihr Anteil bei 35 % (rund 842.000 Tiere), 2000 waren es 21 % (389.000) und 2004 waren es 15 % (350.000 Tiere). Im Jahr 2005 ist die Anzahl der Tiere wieder angestiegen (454.000 = 19 %).[8]

Im Weiteren ist festgelegt, dass jede Einrichtung, die Tierversuche durchführen möchte, einen Tierschutzbeauftragten benennen muss. Diese müssen entweder Tierärzte, Ärzte oder Biologen der Fachrichtung Zoologie sein. Sie sind dafür verantwortlich, im Betrieb auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Regelungen zu achten sowie die Personen, die mit den Tieren umgehen, zu beraten.

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen nur Personen mit entsprechender Qualifikation Versuche an Tieren durchführen. Dazu gehören das Studium der Veterinärmedizin oder eine vergleichbar qualifizierende naturwissenschaftliche Ausbildung (z. B. im Fach Humanmedizin, Biochemie, Biologie oder als entsprechende technische Assistenten) in Verbindung mit einer entsprechenden Weiterbildung (Sachkundenachweis).

Das Tierschutzgesetz sieht als oberste Prämisse an, Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren möglichst gering zu halten. Deshalb müssen potentiell schmerzhafte Tierversuche (z. B. Operationen, Gewebstransplantationen) grundsätzlich unter Betäubung und ausreichender Schmerzstillung vorgenommen werden. Ausnahmen sieht das Gesetz nur vor, wenn entweder die Narkose für das Tier belastender wäre als der Eingriff allein oder es dem Versuchszweck entgegensteht.

Die Genehmigungsbehörden, meist das zuständige Regierungspräsidium oder die Landesgesundheitsämter, werden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen von einer Ethikkommission unterstützt (§ 15 TSchG). Diese Kommissionen sind sowohl mehrheitlich mit fachkundigen Veterinären, Ärzten und Naturwissenschaftlern als auch zu mindestens einem Drittel aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen zu besetzen.

Österreich

In Österreich stellt das Bundesgesetz vom 27. September 1989 die gesetzliche Grundlage. Nur der Eingriff an lebenden Tieren wird als Tierversuch bezeichnet. Der Eingriff muss vorher von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Der Tierversuchsleiter bekommt für diesen einen Tierversuch auch eine Genehmigung der Behörden. Die Tierversuchseinrichtungen werden regelmäßig unangekündigt kontrolliert. Ein „Nicht-Bestehen“ dieser Kontrolle oder ein Verstoß gegen die Gesetzeslage wird mit sofortigem Außerkraftsetzen der Genehmigung und mit einem Strafverfahren geahndet.

In Österreich sind Tierversuche für Kosmetika sowie Tierversuche an Menschenaffen gesetzlich verboten. Des Weiteren werden jährlich staatliche Förderungen und Staatspreise für Entwicklungen von Alternativen zum Tierversuch ausgeschrieben, gefördert und finanziert.

Anwendungsbereiche

Eine athymische Maus mit einem implantierten humanem Prostatakarzinom. Athymische Mäuse werden häufig in der Krebsforschung als Modellorganismus verwendet.

Für Tierversuche werden meistens speziell gezüchtete Tiere verwendet, da man für aussagekräftige Resultate genaue Daten über diese Tiere braucht, z. B. ihre durchschnittliche Lebensdauer, aber auch Daten darüber, welche Krankheiten (Krebs, Diabetes etc.) wie häufig in der Population auftreten. Nach deutschem und europäischem Recht ist vorgeschrieben, dass nur für Versuchszwecke gezüchtete Tiere eingesetzt werden dürfen und lediglich in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. In der freien Wildbahn eingefangene Tiere werden aus diesen Gründen sehr selten verwendet.

Grundlagenforschung

Mit 48,1% wurden 2011 in der Schweiz die meisten Tierversuche im Bereich der medizinischen Grundlagenforschung durchgeführt.[9]

Arzneimittelforschung

21 % der bei Tierversuchen in Deutschland verwendeten Tiere wurden 2005 zur Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin benötigt.[8] Da viele Erkrankungen des Menschen bei Tieren spontan nicht vorkommen, werden durch verschiedene Verfahren im Tier Symptome herbeigeführt, die menschlichen Krankheiten ähneln (siehe hierzu auch: Modellorganismus). Die weitaus meisten Tiere in dieser Kategorie sind Mäuse und Ratten (2005: 92 %).

In den 21 % aller Tierversuche sind die vorgeschriebenen toxikologischen oder andere Sicherheitsüberprüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten nicht enthalten. Laut Angaben des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VFA) entfallen 86 % der im pharmazeutischen Bereich durchgeführten Tierversuche auf die Überprüfung von Arzneimitteln auf ihre Unbedenklichkeit, Qualität und Wirksamkeit (Pharmaforschung).[10]

Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten

Knapp 14 % der Tierversuche entfielen 2005 auf den Bereich der Produktherstellung und Qualitätskontrolle.[8]

Toxikologie (Giftigkeitsprüfungen)

Die Toxizitätsbestimmungen standen 2005 mit 6,6 % an Platz 5 der offiziellen Tierversuchs-Statistiken.[8] Neue Wirkstoffe und Chemikalien werden auf mögliche schädigende Wirkungen getestet. Mit dem Inkrafttreten der EU-Chemikalien-Richtlinie REACH-Verordnung am 1. Juli 2007 wurde ein erheblicher Anstieg der Tierversuche im toxikologischen Bereich erwartet. 30.000 Chemikalien, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind, sollen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt zu großen Teilen in Tierversuchen getestet werden.

Verhaltensforschung

Andere Bereiche

Tierversuche werden außerdem zur Diagnose von Krankheiten wie Tollwut und zur Prüfung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durchgeführt.[8] Weiterhin werden Tierversuche auch in der Raumfahrt zum Test von Lebenserhaltungssystemen und zur Erforschung von Auswirkungen kosmischer Umweltbedingungen ausgeführt. Besondere Berühmtheit erlangte 1957 die Hündin Laika, die als erstes Lebewesen in die Umlaufbahn der Erde geschickt worden war und dort, vermutlich an Stress und Überhitzung, starb.

Verwendung von Tieren außerhalb von Tierversuchen

Die Verwendung von Tieren zu Zwecken, die nicht von §7 und §8 des TierSchG abgedeckt sind und daher keine Tierversuche im gesetzlichen Sinn darstellen, werden in Deutschland in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Tierverwendungsstatistiken durch die zuständigen Landesämter neben den Tierversuchen aufgeführt.

Studium und Ausbildung

1,6 % der verwendeten Tiere des Jahres 2005 wurden im Rahmen der Aus- und Weiterbildung durchgeführt.[8] Dabei geht es vor allem um die Veranschaulichung des theoretischen Lehrstoffs im Studium der Biologie, Human- und Tiermedizin. Zum Beispiel werden Ratten getötet, um an ihnen modellhaft den Bau und die räumliche Anordnung der inneren Organe eines Säugetiers kennenzulernen. An getöteten Fröschen kann beispielsweise das Zusammenspiel von Nerven und Muskeln vorgeführt werden, da diese Organe auch nach dem Tod noch einige Zeit funktionsfähig bleiben.

Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken

Rund 25 % der 2005 verwendeten Tiere wurden getötet, um Zellen oder Organe zu gewinnen.[8] Die gewonnenen Zellen werden häufig für Zellkulturen benötigt, die dann wiederum Tierversuche ersetzen.

Kosmetik

In Deutschland sind seit 1998 und in der EU seit 2004 Tierversuche für Kosmetika verboten. Dennoch werden in diesem Bereich weiterhin Tierversuche durchgeführt, da Kosmetikhersteller in Drittländer ausweichen können. Die EU-Kosmetikrichtlinie (2003/15/EC) sieht vor, dass zweistufig ab 2009 bzw. 2013 keine in Tierversuchen getesteten Kosmetikprodukte mehr in die EU eingeführt werden dürfen.[11] Ein Verzicht auf das Testen von Endprodukten schließt aber nicht aus, dass einzelne Inhaltsstoffe getestet werden, zumal die wenigsten Inhaltsstoffe von Kosmetika ausschließlich für eine Beimischung zu Kosmetika hergestellt werden; viele Inhaltsstoffe unterliegen daher der EU-Chemikalienrichtlinie und werden somit weiterhin in Tierversuchen getestet.

Beispiele für Testreihen

In der medizinischen Forschung

Je nach Zielsetzung und verwendeten Tieren können sehr unterschiedliche Versuchsaufbauten zum Einsatz kommen.

In der medizinischen Forschung am häufigsten sind Testreihen mit je acht bis zehn Tieren (meist Mäuse oder Ratten, die genaue Zahl richtet sich nach der biometrischen Versuchsplanung), denen je Testreihe eine unterschiedlich große Dosis eines bestimmten Wirkstoffs gespritzt wird. Nach einer bestimmten, vorgegebenen Zeit wird dann zum Beispiel Blut entnommen, um Abbauprodukte des Wirkstoffs zu analysieren. In den meisten Fällen werden die Testtiere am Versuchsende getötet um den Einfluss des Wirkstoffs auf innere Organe untersuchen zu können.

Die Wirkungen und Nebenwirkungen von Hormonpräparaten wie der Antibabypillen werden in aller Regel an jugendlichen weiblichen Ratten untersucht, denen vor Gabe des Wirkstoffs die Eierstöcke entfernt wurden. Diese Medikamente, die nahezu täglich und oft jahrelang von gesunden jungen Frauen eingenommen werden und deshalb besonders sicher sein müssen, sind ein Beispiel dafür, dass viele Arzneimittelwirkstoffe noch immer im lebenden Tier getestet werden müssen: Nur im Tiersystem kann die Hauptwirkung (die Aufrechterhaltung einer bestimmten Hormonkonzentration im Körper) in unmittelbarer Verbindung mit möglichen Nebenwirkungen (Veränderung der Fett- oder Wassereinlagerung im Gewebe) und den natürlichen Abbauprodukten der Wirkstoffe analysiert werden.

In der chemischen und Kosmetikindustrie

Ein Testverfahren im Bereich der chemischen und Kosmetikindustrie ist beispielsweise die Prüfung auf schleimhautreizende Eigenschaften von Stoffen an Kaninchen, der Draize-Test. Hierzu werden den Testtieren oft erheblich konzentrierte Mengen der zu testenden Substanzen in die Augen getropft, die ähnlich empfindlich reagieren wie menschliche Augen. Damit sichergestellt ist, dass sie die Substanzen nicht aus den Augen wischen können, werden die Kaninchen während der Testreihen in Boxen gesperrt, aus denen ihr Kopf ins Freie ragt. Bereits in den 80er Jahren wurden mehrere alternative Verfahren mit Zellkulturen und bebrüteten Hühnereiern entwickelt. Teilweise werden diese Testsysteme heute bereits eingesetzt. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland für den Schleimhautreizungstest 505 Kaninchen verwendet.[8]

Art und Anzahl der verwendeten Tiere

Deutschland

Gesamtzahl der benutzten Tiere für die Jahre 2001-2009 im Vergleich

Seit dem 1. Januar 1989 besteht in Deutschland durch die Versuchstier-Meldeverordnung eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der für wissenschaftliche Versuche verwendeten Tiere. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht seither jedes Jahr entsprechende Statistiken. Die Zahlen gingen zunächst von 2,6 Millionen im Jahr 1989 auf 1,5 Millionen im Jahr 1997 zurück. Seither steigen sie wieder an.[8] Für das Jahr 2009 spricht das Ministerium von rund 2,8 Millionen Wirbeltieren, die für wissenschaftliche Versuche eingesetzt wurden. Dies entspreche einem Anstieg von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. [12]

Übersicht über die Tierverwendungszahlen 2009[13]
Grundlagenforschung Medizinische Forschung Sonstige Zwecke Zusätzlich für wissenschaftliche Zwecke getötete Tiere Insgesamt Zahlen 2007
(Insgesamt)[14]
Zahlen 2005
(Insgesamt)
Mäuse 763.079 551.472 76.230 485.782 1.867.563 1.592.584 1.432.492
Ratten 75.864 326.587 18.693 93.578 514.722 497.359 571.257
andere Nagetiere
(Meerschweinchen, Hamster etc.)
4.705 32.084 2.692 4.650 44.131 46.666 56.797
Kaninchen 1.764 54.708 1.680 1.056 59.208 101.083 105.293
Katzen 66 702 25 0 793 802 1.023
Hunde 101 3.628 102 1 3.832 4.794 4.892
Pferde u. Esel 566 256 82 13 917 2.546 755
Schweine 3.000 7.600 4.217 2.167 13.637 16.255 14.004
Rinder 951 1.845 273 113 3.182 2.985 2.909
Ziegen u. Schafe 565 1.968 442 78 3.103 4.293 3.935
Affen
(Keine Menschenaffen)
197 1.829 256 31 2.313 2.487 2.105
Vögel 6.330 23.482 4.326 71.831 104.344 116.359 98.017
Fische 53.978 60.325 3.210 28.617 146.130 207.922 101.551
Insgesamt 911.166 1.066.486 112.228 687.917 2.763.875 2.596.135 2.395.030

Österreich

Im Jahr 2005 wurden in Österreich 167.312 Tiere zur Verwendung in Versuchen getötet, darunter 128.634 Mäuse, 11.920 Ratten, 18.439 Kaninchen, 3.149 Meerschweinchen, 1.199 Fische, 85 Hunde, 12 Katzen und 56 Affen.

Schweiz

In der Schweiz wurden im Jahr 2005 550.505 Tiere zur Verwendung in Versuchen getötet, unter anderem 361.693 Mäuse, 136.657 Ratten, 10.818 Fische, 6.488 Kaninchen, 6.757 Vögel, 3.071 Hunde 409 Katzen und 408 Affen. Ursache der vergleichsweise hohen Zahl ist die Bedeutung der Schweizer Pharma- und Chemie-Industrie.

Zum Vergleich: 1985 wurden in der Schweiz 170 Pferde, 690 Katzen, 705 Rinder, 736 Affen, 1.386 Schafe und Ziegen, 1.525 Schweine, 3.096 Hunde, 4.531 Amphibien und Reptilien, 20.396 Vögel, 34.608 Fische und 1.489.000 Ratten, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen getötet. Insgesamt damit 1.556.843 Tiere.[15]

Europa

Tierart Anzahl in Mio.
Mäuse 6,42
Ratten 2,34
Fische 1,75
Vögel 0,65
Kaninchen 0,31
Meerschweinchen 0,26

Für Europa ergeben sich für das Jahr 2005 diese Zahlen (nebenstehende Tabelle; dabei sind Tiere erfasst, die bei Tests eingesetzt wurden, durch die Schmerzen, Leiden und dauerhafte Schäden verursacht wurden.[16]) Die Verwendungszwecke der 12,1 Mio. im Jahr 2005 verwendeten Tiere teilte sich wie folgt auf: mehr als 60 % für Forschung auf den Gebieten Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Biologie, 8 % toxikologische Versuche und andere Sicherheitsbeurteilungen. 78 % waren Nagetiere und Kaninchen, 15 % Kaltblüter und 5 % Vögel.[2]

Kontroverse um Tierversuche

Die EU-Kommission führte anlässlich der anstehenden Revision der Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der in Versuchen eingesetzten Tiere von Juni bis August 2006 eine Online-Bürgerbefragung zum Thema Tierversuche durch.[17] Bei dieser Umfrage handelte es sich aber vom Aufbau her nicht um eine repräsentative Studie, sondern um ein Meinungsbild, das wahrscheinlich ein Zerrbild abgibt, je nachdem ob mehr Tierversuchsgegner oder -befürworter ihre Anhänger mobilisieren können, an solchen Umfragen teilzunehmen.

Die überwiegende Mehrheit der rund 43.000 Bürger aus 25 Ländern, die sich an der Umfrage beteiligten, sprach sich für mehr Tierschutz aus. So meinten über 90 % der Teilnehmer, dass die EU sowie die Regierung im eigenen Land für deutlich mehr Tierschutz im Bereich Tierversuche sorgen sollten, insbesondere für Affen, Hunde und Katzen. Die überwiegende Mehrheit der Befragten sprach sich selbst für einen verbesserten Schutz von Mäusen (87 %), Hummern (83 %) und Fruchtfliegen (60 %) aus. 40 % der Befragten hingegen hielten Tierversuche für den Zweck der Therapie- und Medikamenten-Entwicklung für akzeptabel. Gleichzeitig führten 85 % der Befragten an, dass Tierschutzorganisationen die Hauptquelle für Informationen über Tierversuche seien. Nahezu alle Teilnehmer wünschten sich mehr Transparenz und Mitspracherecht hinsichtlich der Frage, wann und wie ein Tierversuch durchgeführt werden darf. Den medizinischen Fortschritt oder die Konkurrenzfähigkeit von Europa sahen rund Dreiviertel der Befragten durch Tierschutzbestimmungen keineswegs gefährdet. Ebenso viele Menschen drangen auf eine stärkere Förderung der Entwicklung und Anerkennung von tierversuchsfreien Methoden.

Argumente für Tierversuche

Erkenntnisgewinn

Vertreter der tierexperimentell ausgerichteten Forschung, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft,[18] führen an, dass alle wichtigen Erkenntnisse im Bereich der Medizin auf Tierversuche zurückzuführen sind: Versuche an Hunden und Kaninchen haben zur Entdeckung des Insulins geführt und halfen, die Wirkung dieses Hormons zu verstehen und neue Therapien für die Zuckerkrankheit zu entwickeln. Weitere Beispiele für den Nutzen von Tierversuchen in der Medizin sind laut Deutscher Forschungsgemeinschaft die Entwicklung von Impfseren z. B. gegen Diphtherie (Meerschweinchen), gegen Gelbfieber und Kinderlähmung (Maus und Affe) sowie Untersuchungen zur Krankheitsentstehung der Tuberkulose (Schaf und Rind), des Typhus (Maus, Ratte, Affe) und der Malaria (Taube).

In der Chirurgie konnten durch Tierversuche neue Techniken entwickelt und Operationsmethoden verfeinert werden. So fanden erste Versuche zur Verpflanzung von Gewebe bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts an Mäusen statt. Andere wichtige Forschungsbereiche sind Untersuchungen zur Funktionsweise des Nervensystems, des Herz-Kreislauf-Systems und der Wirkungsweise von Hormonen sowie in der Krebsforschung. Ein Verzicht auf Tierversuche würde eine „Verlangsamung des medizinischen Fortschritts bedeuten und damit Heilungschancen für kranke Menschen deutlich schmälern“, heißt es bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Übertragbarkeit

Zur Frage der Übertragbarkeit der Ergebnisse führen Tierversuchsbefürworter die große Ähnlichkeit zwischen Mensch und Tier hinsichtlich Zell- und Organfunktion an. Insbesondere die Bestandteile von Körperzellen und die biochemischen Mechanismen in den Zellen, die allen Lebensvorgängen zu Grunde liegen, weisen bei den verschiedenen Tierarten sehr große Ähnlichkeiten auf. Eine Übertragung vom Tier auf den Menschen sei daher zumal dann möglich, wenn auch die spezies-spezifischen Besonderheiten in Betracht gezogen werden. Diese Grundvermutung gelte sowohl für die erwünschten als auch für die schädigenden und toxischen Wirkungen eines Stoffes. Insbesondere das komplexe Zusammenspiel von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten mit unterschiedlichen Organen lasse sich in vielen Fällen nur am lebenden Tier sicher nachvollziehen.

Aussagekraft

Trotz wesentlicher Fortschritte im Bereich der Alternativmethoden zum Beispiel mit Zellkulturen und Computersimulationen könne mit diesen Verfahren der „intakte Organismus“ nicht ersetzt werden, heißt es bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Vor allem wenn das komplexe Zusammenwirken mehrerer Organsysteme untersucht werden soll, stoße die Zellkultur an ihre Grenzen. Wenn zum Beispiel die Rolle des Immunsystems im Verdauungstrakt oder die Wirkung von neuen Impfstoffen untersucht werden soll, müsste man sehr viele verschiedene Organe simulieren, da dabei komplexe höhere Regelmechanismen eine Rolle spielten.

Ethische Argumentation

Wenn man Tierversuche generell für zulässig hält, muss man zunächst davon ausgehen, dass die Interessen der Menschen, z. B. ihre Gesundheit zu erhalten, grundsätzlich höher zu bewerten sind als der Schutz anderer Lebewesen. Nur auf dieser Basis ist es möglich, die mit den Versuchen verbundenen möglichen Schäden (Schmerzen, Tod) z. B. mit der Entwicklung von Medikamenten für den Menschen zu rechtfertigen. 2005 fanden EU-weit 45 Prozent der Befragten, Wissenschaftler sollten ein Recht dazu haben, an Tieren zu forschen, wenn damit gesundheitliche Probleme von Menschen gelöst würden.[19]

Tierversuchsbefürworter sind der Überzeugung, dass die Genehmigungsverfahren unsinnige und ethisch nicht vertretbare Tierversuche ausschließen. Der Forscher müsse schließlich darlegen, dass für den geplanten Versuch eine „Unerlässlichkeit“ gegeben sei, d. h., dass es – gemessen am verfolgten Zweck – keine gleichwertigen Alternativen gebe. Bei der Frage der „ethischen Vertretbarkeit“ geht es um die Abwägung der Belastung des Tieres auf der einen Seite und der wissenschaftlichen Erkenntnis auf der anderen Seite.

Tierversuche können nach Meinung von Tierversuchsbefürwortern zwar durchaus auch mit Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sein, starke Belastungen würden aber – wo immer möglich – vermieden, da sie Auswirkungen auf das Versuchsergebnis hätten. Auch führen Tierversuchsbefürworter an, dass man großen Aufwand betreibe, um die Tiere möglichst artgerecht zu halten.

Schließlich weisen Tierversuchsbefürworter darauf hin, dass es ethisch nicht vertretbar sei, klinische Studien und andere Experimente am Menschen ohne vorherige Tierversuche durchzuführen, wenn die Möglichkeit bestehe, die mit der Studie einhergehenden Risiken für die Testpersonen mit Hilfe vorangehender Tierexperimente zumindest abschätzen zu können.

Argumente gegen Tierversuche

Erkenntnisgewinn

Die Veröffentlichung dieses Fotos durch PETA im Jahr 1981 löste die öffentliche Kontroverse um die Silver Spring-Monkeys aus und wurde in der Tierversuchsdebatte der USA zu einer Ikone.[20]

Nach Ansicht von Tierversuchsgegnern wie z. B. den Ärzten gegen Tierversuche[21] ist der Stand der heutigen evidenzbasierten Medizin, die zu einem wesentlichen Teil auf Tierversuchen basiert, kein Beweis für die Notwendigkeit von Tierversuchen. Zwar werden die erzielten Fortschritte von vielen Tierversuchsgegnern anerkannt, jedoch stünden diese in keinem akzeptablen Verhältnis zum Aufwand und zur eingesetzten Tierzahl. Zudem seien Erkenntnisse auch durch andere Methoden, wie die Verwendung von Zellkulturen in vitro gewinnbar. Beispielgebend ist dabei unter anderem die Arbeit der Preisträger des Stillerpreises, der für die tierversuchsfreie Erforschung menschlicher Erkrankungen verliehen wurde.[22]

Auch münden viele Tierversuche nicht direkt in Erkenntnisse, die für den Menschen nutzbar sind, sondern erweisen sich als Sackgassen. So kamen Lindl et al. in einer Studie zur klinischen Relevanz von Tierversuchen zu dem Ergebnis, dass bei 16 untersuchten Tierversuchsvorhaben zehn Jahre nach der Durchführung keine Umsetzung in der Humanmedizin nachweisbar war.[23]

Übertragbarkeit

Tierversuchsgegner führen die vielfältigen Unterschiede zwischen Tieren und Menschen hinsichtlich Körperbau, Organfunktion und Stoffwechsel an. Tiere unterschiedlicher Arten würden auf Chemikalien und Medikamente unterschiedlich reagieren. Beispielsweise sei Asbest bei Ratten erst in 300fach höherer Dosis als beim Menschen krebsauslösend.[24] Auch aufgrund von Tierexperimenten für sicher gehaltene Medikamente, die beim Menschen schwerwiegende oder gar tödliche Nebenwirkungen hervorriefen, seien ein Beleg dafür, dass sich die Ergebnisse von Tierversuchen nicht mit der nötigen Zuverlässigkeit auf den Menschen übertragen ließen. Auch die Genantwort in Mäusen unterscheidet sich deutlich von der des Menschen bei Entzündungsprozessen, weshalb der Nutzen von Mausversuchen für Menschen gering ausfällt.[25]

Aussagekraft

Tierversuchsgegner zweifeln die Aussagekraft von Tierversuchen an, da es sich bei Tieren zwar um einen ganzen Organismus handele, aber um den falschen. Tierversuchsfreie Methoden mit menschlichen Zellen und Geweben, kombiniert mit speziellen Computerprogrammen, liefern ihrer Meinung nach im Vergleich zum Tierversuch in manchen Bereichen ebenso genaue und aussagekräftige Ergebnisse, bei einer besseren ethischen Vertretbarkeit.[26]

In der tierexperimentellen Forschung würden zudem wichtige Aspekte der Krankheitsentstehung wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, Verwendung von Suchtmitteln, schädliche Umwelteinflüsse, Stress, psychische und soziale Faktoren außer Acht gelassen. Als besseren Weg empfinden viele Tierversuchsgegner die Konzentration auf Studien am Menschen, wobei insbesondere die Bereiche der Epidemiologie, klinischen Forschung und Arbeits- und Sozialmedizin ausgebaut werden müssten.

Ethische Vertretbarkeit

Viele Tierversuchsgegner stellen das Hauptaxiom für Tierversuche, dass menschliche Interessen Priorität vor Interessen anderer Lebewesen hätten, ganz oder teilweise in Frage. Dem Tier stehe als fühlendem Subjekt eine moralisch ebenbürtige Behandlung wie dem Mitmenschen zu. Insofern sei das Töten von Tieren und das Zufügen von Schmerzen moralisch unzulässig (vergleiche auch ethische Aspekte des Vegetarismus). Im Tierversuch werden Tiere ihrer Ansicht nach zu Messinstrumenten degradiert, was der Würde des Lebewesens nicht entspreche. Eine rein utilitaristisch orientierte Ansicht, nach der es um bloße Nützlichkeitsabwägungen gehe, könne nicht die Basis für die ethische Beurteilung von Tierversuchen sein.

Der österreichische Tierrechtler Helmut F. Kaplan knüpft an diese Argumentation an und begründet seine ablehnende Haltung gegenüber Tierversuchen folgendermaßen:

„Deshalb ist auch die faktische Frage, ob Tierversuche für den Menschen nützlich sind, moralisch irrelevant: Tierversuche sind falsch, unabhängig davon, ob sie für den Menschen nützlich sind. Die legitime Frage ist nicht: ‚Wieviel Gesundheit können wir maximal erzeugen?‘, sondern: ‚Wieviel Gesundheit können wir auf ethisch zulässige Weise erzeugen?‘ Die – echte oder vermeintliche – Nützlichkeit von Tierversuchen ist überhaupt kein ethisches Argument: Es gibt viele Dinge, die nützlich wären, aber dennoch unmoralisch und verboten sind, zum Beispiel Menschenversuche.“

Helmut F. Kaplan zu Tierversuchen[27]

Es gibt allerdings auch Utilitaristen, die sich gegen Tierversuche aussprechen. Der Tierethiker Peter Singer fordert eine faire Abwägung der Interessen von Menschen und Tieren. Obwohl diese theoretisch auch zugunsten der Experimente ausfallen könne, wögen die Interessen der betroffenen Tiere in der Regel sehr viel stärker.[28] Er argumentiert, dass die Versuchstiere entweder den Menschen so ähnlich sind, dass für sie auch ähnliche ethische Maßstäbe gelten müssen und somit sich Tierversuch aus den selben ethischen Bedenken wie Menschenversuche verbieten, oder aber uns die Versuchstiere so unähnlich sind, dass die Ergebnisse weniger Nutzen für Menschen haben.

Alternativen zu Tierversuchen

Im Sinne der „3 R“ (Reduction, Refinement and Replacement, dt. „Reduzierung, Verbesserung und Ersatz“)[29] wird heute intensiv an Methoden zum Ersatz von Tierversuchen geforscht, wobei in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten (siehe auch Basler Deklaration).

Heutzutage steht für viele Fragestellungen sogenannte In-vitro-Verfahren zur Verfügung. Darunter versteht man „im Reagenzglas“ durchgeführte Tests. Manche Arzneimittel können heute in silico, also am Computer, entwickelt und an menschlichen Zell- und Gewebekulturen, die z. B. aus Operationen zur Verfügung stehen, getestet werden. Die hautreizenden Eigenschaften von Chemikalien und kosmetischen Stoffen können an künstlicher Haut getestet werden. Für die Untersuchung auf fieberauslösende Verunreinigungen in Medikamenten und Impfstoffen steht heute ein Test mit menschlichem Blut zur Verfügung. Studierende der Biologie, Human- und Tiermedizin können physiologische Zusammenhänge in Filmen, Computersimulationen oder im schmerzlosen Selbstversuch nachvollziehen. Chirurgische Eingriffe können an Modellen geübt werden, die ähnlich wie Flugsimulatoren funktionieren. Amerikanische Wissenschaftler haben einen Weg gefunden, eine Art Organismus mit Stoffwechsel auf einem Mikrochip darzustellen. Winzige Kammern aus Glasröhren sind mit lebenden Zellen ausgekleidet und stellen einzelne Organe dar. In dem künstlichen Körper können neue Wirkstoffe getestet werden.[30] Eine Erforschung des Gehirns kann direkt am Menschen mit nicht invasiven Methoden, zum Beispiel mit der Computertomographie betrieben werden, wobei diese nur eingeschränkte Anwendbarkeit besitzen, da sie mit ihrer makroskopisch-topographischen Betrachtungsweise nicht die nötige Auflösung bieten können, um genau auf Einzel-Zell-Niveau messen zu können, wie es beispielsweise zur Erforschung neuronaler Kodierungsmechanismen in der Neurobiologie benötigt wird.

Für die Validierung, das heißt den Vergleich zwischen tierversuchsfreier Methode und dem entsprechenden Tierversuch sowie die Anerkennung auf nationaler und internationaler Ebene ist die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) zuständig.[31] Das ZEBET betreibt auch eine Datenbank der validierten Alternativmethoden (AnimAlt-ZEBET).[32] Auf europäischer Ebene befasst sich das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) mit der Erforschung, Entwicklung und Validierung von tierversuchsfreien Methoden.[33] Beide Einrichtungen betreiben Internet-Datenbanken zu tierversuchsfreien Testmethoden. Die Daten des EVCAM sind über die SIS-Datenbank des Zentrums zugänglich.

Trotz dieser Fortschritte bei Alternativmethoden stellen sie oft nur eine Ergänzung oder eine Vorstufe für einen Ersatz und keinen tatsächlichen Ersatz dar. So können zwar z. B. im Bereich Medikamentenforschung durch Zellkulturversuche viele Substanzen schneller und günstiger getestet werden als das in Tierversuchen möglich wäre. Von diesen getesten Substanzen wird dann aber oft eine engere Auswahl auch an Tieren erprobt, um eventuelle Wechselwirkungen zu untersuchen, die in Zellversuchen nicht auftreten: Eine wichtige solche Wechselwirkung ist die Verstoffwechselung durch die Leber, gepaart mit der Ausscheidung über Niere, Haut und Lunge, was unter anderem für Entgiftungen wichtig ist (z. B. Alkohol ist in hohen Dosierungen ein Nervengift). Entsprechend werden viele Medikamente durch die Leber verändert und dadurch potenziell deaktiviert oder sogar giftig. Im Bereich der Immunologie erfolgen Wechselwirkungen zwischen Knochenmark, Thymus, Milz, Darm, Lymphknoten und den entzündeten Organen. Dies erfolgt zudem gleichzeitig mit den zuvor erwähnten Entgiftungsvorgängen.

Auch bei der Untersuchung von Krankheiten kann die Ausbreitung im Organismus sowie bei Infektionskrankheiten die Wirkung von Impfstoffen bisher nur in Körpern untersucht werden. So werden z. B. Prionenerkrankungen an Hamstern, Influenzaviren an Frettchen oder HIV an Rhesusmakaken untersucht. Das Tierschutzgesetz erlaubt prinzipiell alle Tierversuche, fordert aber Gründe, weshalb keine Alternativverfahren in Frage kommen, die Menschen in den Kommissionen der zuständigen Landesgesundheitsämter, welche per Gesetz (§ 15) stets überwiegend mit ÄrztInnen, (Tier-)MedizinerInnen oder NaturwissenschaftlerInnen zu besetzen sind, mehrheitlich glaubhaft gemacht werden müssen.

Markierung tierversuchsfreier Produkte

Datei:Buav.svg
Marke des BUAV

Der Deutsche Tierschutzbund unterhält eine Positivliste, in der Hersteller und Vertriebe verzeichnet sind, die auf Tierversuche verzichten.[34] Die Bestimmungen beinhalten auch das Testen der Rohstoffe und das Testen durch Dritte. Produkte, die demzufolge tierversuchsfrei sind, sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet.

Des Weiteren gibt es ein Prüfzeichen des BDIH,[35] des Bundesverbands deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel, mit der Aufschrift „Kontrollierte Natur-Kosmetik“, welches Tierversuchsfreiheit kennzeichnet. Die British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV) gibt ein international verbreitetes Kennzeichen für tierversuchsfreie (englisch cruelty free) Produkte heraus.[36]

Siehe auch

  • Versuchstier des Jahres

Literatur

  • L. F. M. van Zutphen, V. Baumans, A. C. Beynen: Grundlagen der Versuchstierkunde. Enke-Verlag, 1995, ISBN 978-3432291017.
  • Anton Mayr: Virologische Arbeitsmethoden I. Zellkulturen, Bebrütete Hühnereier, Versuchstiere. Urban und Fischer Verlag, München 1997, ISBN 978-3437301759.
  • Corina Gericke: Was Sie schon immer über Tierversuche wissen wollten. Echo-Verlag, Göttingen 2005, ISBN 3-926914-45-9.
  • Johann S. Ach: Warum man Lassie nicht quälen darf. Tierversuche und moralischer Individualismus. Harald Fischer Verlag, Erlangen 1999, ISBN 3-89131-119-2.
  • Karin Blumer: Tierversuche zum Wohle des Menschen? Ethische Aspekte des Tierversuchs unter besonderer Berücksichtigung transgener Tiere, Herbert Utz Verlag, München 1999, ISBN 978-3-89675-398-4.
  • Franz Paul Gruber, Horst Spielmann (Hrsg.): Alternativen zu Tierexperimenten. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg, Berlin, Oxford 1996, ISBN 3-86025-195-3.
  • Bernhard Rambeck: Mythos Tierversuch. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-86150-178-3.
  • Helga Kuhse, Peter Singer: A Companion to Bioethics (Blackwell Companions to Philosophy). Blackwell Verlag 1998, ISBN 978-0631197379.

Weblinks

Commons: Tierversuch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Tierversuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Europa

Deutschland

Schweiz

Einzelnachweise

  1. K. Taylor, N. Gordon, G. Langley, W. Higgins: Estimates for worldwide laboratory animal use in 2005. In: Altern Lab Anim. (2008), Bd. 36(3), S. 327-42. PMID 18662096.
  2. 2,0 2,1 Didier Buysse: Der umstrittene Opferaltar des Fortschritts, in research eu, Sonderausgabe Oktober 2008, Seite 35
  3. ARLUKE, A. & B. SAX (1992): Understanding Nazi Animal Protection and the Holocaust. Anthrozoös, H. 5, 6-31
  4. K. P. Schweiger, "Alter Wein in neuen Schläuchen": Der Streit um den wissenschaftlichen Tierversuch in Deutschland 1900-1935. Diss. Göttingen 1993 (The struggle in Germany around scientific animal testing 1900-1933)
  5. 5,0 5,1 Helene Heise, Spiegel Online 19. September 2007 Tierliebe Menschenfeinde. Hitlers Zuneigung zu seiner Schäferhündin „Blondi“ ist legendär. Dass strenger Tierschutz und Verachtung für Menschen für die Nazis ohne weiteres zusammengingen, beweist die Geschichte des „Reichstierschutzgesetzes“ von 1933.
  6. http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
  7. 7,0 7,1 [[[:Vorlage:WBA]] Deutsches Tierschutzgesetz]
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 8,6 8,7 8,8 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  9. http://tv-statistik.ch/de/statistik/index.php#a3
  10. VFA-Positionspapier zu Tierversuchen in der Pharmaforschung
  11. Richtlinie 2003/15/EC
  12. Artikel des BMELV zur Tierverwendungsstatistik 2009
  13. Bericht "Tierverwendungsstatistik 2009" des Verbraucherministeriums. Nicht aufgeführt sind Amphibien (10.341), Reptilien (343), Frettchen (100), andere Fleischfresser (446), sowie andere Säugetiere (283).
  14. Bericht "Tierverwendungsstatistik 2007" des Verbraucherministeriums; Nicht aufgeführt sind Amphibien (12.185), Reptilien (150) sowie andere Säugetiere (539)
  15. Aktuell '87, Seite 264, ISBN 3883790818
  16. Focus Nachrichtenmagazin, Ausgabe 48/07 vom 26. November 2007, Seite 20: „Focussiert“ – Quelle ist die EU-Kommission
  17. Umfrage der EU-Kommission zu Tierversuchen, 2006
  18. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Tierversuche in der Forschung, 2004
  19. Umfrage: Europäer für mehr Forschungsgelder ORF-online vom 13. Juni 2005 (Dump vom 21. Januar 2010)
  20. What Animals Want: Expertise and Advocacy in Laboratory Animal Welfare Policy. Oxford University Press, 2004, p. 76, figure 4.2
  21. Ärzte gegen Tierversuche e.V.
  22. Herbert-Stiller-Preis, Preisträger abgerufen am 24. April 2011
  23. T. Lindl et al: „Tierversuche in der biomedizinischen Forschung“, Altex 22, 3/05, 143-151
  24. Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: @1@2Vorlage:Toter Link/www.eceae.org G. Langley: „Chemical Safety and Animal Testing: A Regulatory Smokescreen?“, 2004, S. 9
  25. PNAS (2013): Genomic responses in mouse models poorly mimic human inflammatory diseases, abgerufen am 12. Februar 2013
  26. Deutsches Ärzteblatt (2004): Relevanz umstritten, abgerufen am 8. Januar 2012
  27. Sind Tierversuche ethisch zu rechtfertigen?
  28. Vgl. Kapitel Werkzeuge für die Forschung aus Peter Singer, Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere, zweite Auflage, Rowohlt Verlag 1996
  29. [http://altweb.jhsph.edu/pubs/books/humane_exp/het-toc W.M.S. Russell, R.L. Burch: The Principles of Humane Experimental Technique (1959), Online Version, Universities Federation for Animal Welfare (UFAW). ISBN 978-0900767784.
  30. D. Freedman: Versuchskaninchen aus Silizium, Technology Review Juli 2004, S. 45–48
  31. ZEBET. Abgerufen am 17. August 2012.
  32. AnimAlt-ZEBET-Datenbank. Abgerufen am 17. August 2012.
  33. EVCAM. Abgerufen am 17. August 2012.
  34. Positivliste des DTB
  35. Richtlinie des BDIH "Kontrollierte Natur-Kosmetik"
  36. British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV) (englisch)

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